Die Bundesnetzagentur rechnet auch im Jahr 2020 mit über 90.000 schriftlichen Beschwerden zum Thema Rufnummernmissbrauch. Bis zum 15. Dezember 2020 erhielt die Bundesnetzagentur laut eigenen Angaben 88.541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch. Jeweils über 25.000 Eingaben betrafen dabei belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung. Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch habe die Bundesnetzagentur über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Die Bundesnetzagentur will zudem insbesondere in Hackingfällen unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten haben. Die Bundesnetzagentur kann bis jetzt keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden erkennen. Die Bundesnetzagentur sei jedoch in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern im Zuge situationsbedingter Stornierungen von Flügen oder Urlaubsunterkünften erhebliche Kosten durch den Einsatz rechtswidriger Warteschleifen entstanden seien. Einen deutlichen Rückgang der Beschwerden meldet die Bundesnetzagentur für den Bereich der Ping-Anrufe . Nach über 31.000 Beschwerden im Jahr 2019, erreichten die Bundesnetzagentur bisher etwa 6.500 Beschwerden zu diesem Themenbereich. Von einem Ping-Anruf (Lockanruf) spricht man, wenn es auf dem Telefon nur einmal oder zumindest ganz kurz nur klingelt. Damit soll der Angerufene veranlasst werden die „verpasste“ Rufnummer zurückzurufen. Das kann dann teuer werden, weil der Anruf auf teure ausländischen Rufnummern weitergeleitet wird. Hier können Sie Telefonnummern, von denen Ping-Anrufe ausgegangen sind, bei der Bundesnetzagentur melden. Zum Schutze der Verbraucher habe auch im Jahr 2020 die Anordnung der Bundesnetzagentur gewirkt, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte auffällige internationale Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss. Die Festlegung besonderer Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ist im Februar 2020 in Kraft getreten. In der Folge sei die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liege derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes. Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden, wie die Bundesnetzagentur empfiehlt. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden. Alle Maßnahmen im Bereich Rufnummernmissbrauch werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste veröffentlicht. Dort finden Sie alle problematischen Telefonnummern, die damit verbundene Problematik und die dagegen ergriffenen Maßnahmen aufgelistet.
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Bundesnetzagentur: Diese Gefahren drohen am Telefon
Betrügerische Anrufe, unerwünschte teure Abonnements und fiese Ping-Anrufe - die Bundesnetzagentur hat einen Lagebericht zum Rufnummernmissbrauch vorgelegt.

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