Update 18.12.: Auch der Bundesrat hat der Home-Office-Pauschale zugestimmt, wie Deutschlandfunk berichtet . Update Ende
17.12.: Home-Office-Steuerpauschale – Bundesrat genehmigt 5 Euro pro Tag
Der Deutsche Bundestag hat die Steuererleichterung für das Arbeiten im Home Office beschlossen, wie die Tagesschau berichtet . Damit können Menschen, die im Home Office arbeiten, fünf Euro pro Arbeitstag im Home Office absetzen. Die Gesamtsumme der pro Jahr für das Arbeiten im Home Office absetzbaren Beträge ist auf 600 Euro gedeckelt. Diese Deckelung erreicht der Gesetzgeber, indem er festschreibt, dass man maximal 120 Tage pro Jahr für das Arbeiten im Home Office angeben darf.
Die jetzt vom Bundestag beschlossene Steuerpauschale gilt zunächst aber nur für die Jahre 2020 und 2021.
Mit der Home-Office-Steuerpauschale will der Gesetzgeber die Mehrbelastung der Arbeitnehmer ausgleichen, die durch das Arbeiten im Home Office entsteht. Typische Beispiele für diese Mehrbelastung sind Stromkosten und Heizkosten. Diese können Arbeitnehmer nach der bisherigen Regelung steuerlich in vielen Fällen nicht geltend machen. Denn nur wer ein separates Arbeitszimmer vorweisen kann, kann beim Finanzamt die Kosten dafür in der Steuererklärung geltend machen. Wer wiederum bisher zu seinem Arbeitsplatz gependelt ist, konnte diese Fahrten steuerlich geltend machen. Doch wer wegen der Covid-19-Pandemie und des Lockdowns auf das Pendeln verzichtete und stattdessen improvisiert die Büroarbeit durch das Arbeiten im Home Office ersetzte, blieb auf seinen Mehrkosten sitzen, wie uns auch das Bayerische Finanzministerium auf Nachfrage bestätigte: Wegen Corona – Home Office steuerlich leichter absetzen? Denkste! Das ändert sich nun mit dieser Gesetzesänderung.
Wichtig I: Die Home-Office-Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die jedem Arbeitnehmer generell 1000 Euro pro Jahr angerechnet werden. Man muss also bereits ohne die Home-Office-Pauschale auf mindestens 1000 Euro Werbungskosten kommen, damit sie sich rechnet.
Wichtig II: Die Gesetzesvorlage sieht keine Nachweispflicht vor. Trotzdem sollten Sie sich zur Sicherheit Ihre Home-Office-Tage vom Arbeitgeber bestätigen lassen beziehungsweise Nachweise dafür aufheben.
Von der Pauschale unabhängig können Sie wie gehabt weitere beruflich bedingte Ausgaben auch weiterhin von der Steuer absetzen. Beispielsweise die Kosten für einen Drucker oder einen Rechner oder einen Bürostuhl zu Hause. Sofern diese nicht der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Die Regierung rechnet mit Mehrkosten von knapp unter einer Milliarde Euro, die durch die neue Home-Office-Pauschale entstehen.
Bericht: Home Office soll sich bald steuerlich absetzen lassen