Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Mann unterstützt, der einen Vodafonevertrag akzeptieren sollte, den er gar nicht abgeschlossen hatte. „Das Landgericht München I (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19) hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über ein Produkt aus der Produktgruppe ‚Red Internet & Phone Cable‘ oder das ‚Vodafone Sicherheitspaket‘ zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt“, wie die Verbraucherschützer schreiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung verklagt. Diese Niederlage von Vodafone vor Gericht wegen eines untergeschobenen Vertrags ist aus zwei Gründen bemerkenswert:
- Das sei laut den Hamburger Verbraucherschützern bereits das fünfte Verfahren, das die Verbraucherschützer gegen Vodafone eingeleitet haben, um unrechtmäßige Auftragsbestätigungen zu unterbinden
- Zudem legte der Vertriebspartner von Vodafone einen Telefonmitschnitt vor, der beweisen sollte, dass der Kunde den Vertrag durchaus abgeschlossen habe. Doch der Telefonmitschnitt soll laut dem Kunden gefälscht sein.
Spiegel Online zitiert Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, folgendermaßen: „So etwas habe sie vorher noch nie gehabt.“ Rehberg hatte sich den Telefonmitschnitt angehört und ist sich sicher, dass darauf nicht die Stimme des klagenden Kunden zu hören sei. Der Telefonmitschnitt, den der Vodafone-Vertriebspartner aufgenommen haben will, wäre demnach gefälscht! Von der Besonderheit mit dem dubiosen Telefonmitschnitt abgesehen ist dieser Fall aber ähnlich gelagert wie andere Fälle aus der Vergangenheit mit strittigen Vodafoneverträgen: Nach einem Telefonat mit der Vodafone-Servicehotline, in dem es überhaupt nicht um einen Festnetz- und Internetvertrag von Vodafone samt Sicherheitspaket gegangen ist (der Kunde wollte nur zwei Prepaid-Karten bestellen), meldete sich eine Technikfirma bei dem verblüfften Mann und wollte bei ihm einen Festnetzanschluss installieren. Der Mann sollte außerdem mehr als 50 Euro pro Monat für einen Festnetz- und Internetvertrag von Vodafone samt Sicherheitspaket zahlen. Der Mann betonte, dass er eine diesbezügliche Anfrage während des Telefonats ausdrücklich abgelehnt hatte und informierte die Verbraucherzentrale. Diese nahm sich des Falls an, zumal Vodafone eben sagte, einen Mitschnitt des Telefongesprächs zu besitzen, der belegen solle, dass der Mann durchaus den Festnetzanschluss bestellt habe.
Diesen Telefonmitschnitt legte Vodafone dann aber dem Gericht nicht vor. Die Begründung von Vodafone auf unsere Nachfrage: Das Gericht wollte den Mitschnitt nicht hören und vertraute der Aussage des Kunden. Dieser war übrigens als Zeuge geladen, denn es waren die Verbraucherschützer aus Hamburg, die vor Gericht klagten. Die Verbraucherzenztrale siegte nun vor dem Landgericht München I. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone kann Berufung einlegen. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, so müsste Vodafone Kabel Deutschland bei einem erneuten derartigen Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Alternativ könnte gegen den Geschäftsführer eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Vodafone muss den Verbraucherschützern zudem die Kosten erstatten. Das hier nachlesbare Urteil schildert den Tatablauf.
Vodafone betonte der PC-WELT gegenüber, dass
- man mit dem Vertriebspartner rede und die Echtheit des Telefonmitschnitts prüfen wolle
- dem Kunden kein finanzieller Schaden entstanden sei. Vodafone habe sofort den Vertrag nach der Beschwerde des Mannes storniert.
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf dieser Seite ihre Sicht der Probleme mit Vodafone zusammengestellt und dort auch ein Beschwerdeformular veröffentlicht: www.vzhh.de/vodafone .
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Stellungnahme von Vodafone
Wir haben bei Vodafone um eine Stellungnahme angefragt. Diese erreichte uns prompt und wir geben diese hier in vollem Wortlaut wieder.
“Zu der PM der VZ Hamburg vom 3. Dezember 2020: Vodafone legt großen Wert auf ein nachhaltiges Geschäft und eine kompetente Beratung. Mit jedem Kunden soll nur dann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn der Kunde dieses Produkt bewusst haben und nutzen möchte. Etwaige Missverständnisse und Unstimmigkeiten bei Verträgen und Bestellvorgängen lassen sich meist im direkten Dialog mit dem Kundenservice klären. Dieser ist rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Wenn Vertriebspartner gegen die klaren Vodafone-Richtlinien verstoßen und in Einzelfällen bei uns Verträge einreichen sowie Produktbestellungen auslösen, die von den Kunden nicht gewollt sind, gehen wir gegen diese Partner rigoros vor – von Abmahnungen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit. Zu dem konkreten Kundenfall // Urteil vom 3. November 2020 (LG München): Im vorliegenden Fall ( LG München 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19) ging es um die Bestellung eines Festnetz- und Internetanschlusses „Red Internet &Phone“ aus dem Juni 2019. Ein Vertriebspartner gab uns gegenüber an, dass der besagte Kunde dieses Vodafone-Produkt telefonisch bestellt hatte. Ein Mitschnitt des Telefongesprächs lag vor. Wir führten den Auftrag umgehend aus und versendeten eine Auftragsbestätigung an den Kunden. Der Kunde wandte sich an die VZ Hamburg, die wiederum Klage gegen die Kabelsparte von Vodafone einreichte, Bei der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober 2020 gab der Kunde an, er habe diese Bestellung nicht aufgegeben. Auf dem Mitschnitt des Telefonats sei auch nicht seine Stimme zu hören. Das Gericht verurteilte Vodafone zur Unterlassung und zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 267,50 Euro plus Zinsen an den Kunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone prüft aktuell das weitere Vorgehen.” Zitat Ende