Google hat in dieser Woche Änderungen der Nutzungsbedingungen für seine Dienste Google Fotos und Google Drive bekannt gegeben. Die Änderungen treten ab 1. Juni 2021 in Kraft und betreffen unter anderem die Überschreitung des Speicher-Limits sowie Inaktivität. Jeder kostenlose Google-Account wird in Zukunft beim Erstellen mit 15 Gigabyte kostenlosem Cloud-Speicher ausgestattet. Dieser Speicher wird jedoch ab 1. Juni 2021 über die Google Dienste Google Fotos und Google Drive zusammengerechnet. Das bedeutet laut Google, dass jede Datei, die ab 1. Juni 2021 auf Google-Drive hochgeladen wird, von den 15 Gigabyte Gesamtspeicher abgezogen werden. Dateien, die bereits vor diesem Stichtag in der Cloud hinterlegt wurden, werden nur dann hinzugezählt, wenn sie nach dem 21. Juni 2021 noch einmal aktualisiert oder neu abgelegt werden.
Mit den veränderten Nutzungsbedingungen behält sich Google in Zukunft vor, Dateien aus dem Cloud-Speicher zu löschen, wenn der Nutzer sein maximales Speicher-Limit überschritten hat oder zu lange inaktiv war. Als inaktiv gilt ein Google-Account dann, wenn er einen oder mehrere Google-Dienst mindestens 24 Monate lang nicht mehr genutzt hat. Auch wenn ein Nutzer über zwei Jahre lang mehr Speicherplatz als seine 15 Gigabyte beansprucht, kann Google seine Inhalte auf Gmail, Google Drive oder Google Fotos löschen. Bevor Google tatsächlich Dateien löscht, werden Nutzer jedoch mehrfach benachrichtigt. Entsprechende Einstellungen können laut Google zudem im Inactive Account Manager vorgenommen werden. Der sicherste Weg einer Löschung zu entgehen sei es laut Google, sich regelmäßig bei den unterschiedlichen Google-Diensten einzuloggen.