Zu den großen Schwächen von Ebay Kleinanzeigen gehört die fehlende Bezahlfunktion. Käufer und Verkäufer müssen die Bezahlung selbst abwickeln und dabei alle Risiken selbst übernehmen. Das führt dazu, dass Barzahlung verbunden mit der persönlichen Übergabe der Ware bei Ebay Kleinanzeigen weit verbreitet ist, während der Versand und die bargeldlose Bezahlung weniger häufig als beispielsweise bei Ebay zum Einsatz kommen. Dieses Problem, dass Bezahlungen nicht abgesichert sind gegen Betrug, Nichtlieferung der Ware oder gegen Mängel an der Ware, geht Ebay Kleinanzeigen nun an und führt eine Bezahlfunktion zum Schutz von Käufer und Verkäufer ein. Die neue Bezahlfunktion trägt die Bezeichnung „Sicher bezahlen“. Sie steht zum Start aber nur für einige Kategorien zur Verfügung, zum Beispiel für „Spielzeug“, „Handy & Telefon“ sowie „PCs“ und „Notebooks“. Ebay Kleinanzeigen will die Bezahlfunktion schrittweise auf weitere Kategorien ausweiten.

©Ebay Kleinanzeigen
Die „Sicher bezahlen“-Funktion von eBay Kleinanzeigen soll dafür sorgen, dass Käufer den Kaufpreis zurückerhalten, falls sie einen Artikel nicht erhalten oder dieser wesentlich von der Beschreibung abweicht. Für diesen Käuferschutz muss der Käufer aber extra bezahlen, und zwar eine Gebühr abhängig von der vereinbarten Kaufsumme. Die Höhe dieser Gebühr nenne Ebay Kleinanzeigen allerdings nicht.
Für Verkäufer ist die Nutzung der neuen Funktion dagegen kostenlos. Für Verkäufer soll der Mehrwert der neuen Funktion darin bestehen, dass sie durch die Integration eines Käuferschutzes zusätzliche Interessenten erreichen – weil nun der Versand von Waren sicherer ist – und zudem vor ungerechtfertigten Beschwerden geschützt werden sollen. Verkäufer müssen den Artikel dazu aber versichert (mit Nachweis) an den Käufer schicken.

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Zur Absicherung des Kaufs wird der vom Käufer gezahlte Betrag bis zu 14 Tage treuhänderisch verwaltet. Bestätigt der Käufer den Erhalt des Artikels, wird der Betrag unmittelbar an den Verkäufer ausgezahlt. Ebenfalls abgesichert sind wesentliche Abweichungen von der Artikelbeschreibung. Sollten Käufer und Verkäufer bei Unstimmigkeiten keine Einigung erzielen, können sie eine Schlichtung in Anspruch nehmen.

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Die neue Bezahlfunktion wird von Online Payment Platform (OPP) mit Hauptsitz in Delft (NL) bereitgestellt. Marktplaats, das niederländische Schwesterportal von Ebay Kleinanzeigen, nutzt seit 2017 OPP als Partner für Zahlungsdienstleistungen, Zahlungsabwicklung und Käuferschutz. Zahlungsdaten werden ausschließlich bei OPP gespeichert. Damit soll auch die Privatsphäre von Käufern und Verkäufern geschützt werden: Sie müssen ihre Zahlungsdaten nicht gegenüber dem jeweils anderen preisgeben.

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Zum Start können Artikel mit einem Angebotspreis bis zu 1.000 Euro abgesichert werden. Als Zahlungsmethoden stehen zu Beginn neben Überweisung auch Sofort-Überweisung sowie Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Paypal wird dagegen nicht unterstützt. Die Nutzung der neuen Funktion ist optional – Käufer und Verkäufer können sich weiterhin auf andere Zahlungsmethoden verständigen. Der Käufer- bzw. Verkäuferschutz gilt nicht bei Abholung eines Artikels vor Ort. Ebenfalls ausgeschlossen sind Dienstleistungen oder immaterielle Güter.