PayPal führt eine “Strafgebühr” (Paypal spricht von einer “Inaktivitätsgebühr”) für untätige Nutzer ein. Wie Moneysavingexpert berichtet, sollen Paypal-Kunden eine Gebühr von 12 Euro bezahlen, wenn sie bis zum 16. Dezember 2020 zwölf Monate lang keinerlei Aktivitäten über ihr Paypalkonto vorgenommen haben. Die genannte Summe will Paypal dann von dem Paypalkonto des Kunden einziehen. Sollte das Paypalkonto aber nicht genügend Deckung aufweisen, verzichtet Paypal auf die Abbuchung beziehungsweise zieht nur so viel Geld ein, bis das Guthaben auf dem Paypalkonto abgeräumt ist. Eine bei Paypal angegebene Kreditkarte oder ein damit verbundenes Girokonto werden also nicht belastet.
Update vom 21. Oktober: Die Pressestelle von Paypal hat auf unsere Anfrage geantwortet. Wir geben deren Stellungnahme hier wieder:
“Die Inaktivitätsgebühr, auf die sich der Artikel bezieht, betrifft PayPal-Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. In anderen europäischen Märkten gilt bezüglich der Inaktivitätsgebühr Folgendes: Die Inaktivitätsgebühr betrifft ausschließlich PayPal-Kunden, die mindestens 12 aufeinander folgende Monate inaktiv waren. Inaktiv bedeutet, dass der Kunde sich in dieser Zeit weder in sein PayPal-Konto eingeloggt hat, noch Geld über PayPal gesendet oder empfangen hat. Zudem betrifft die Inaktivitätsgebühr nur Konten mit einem Guthaben.
Die Gebühr wird bei einem inaktiven Konto einmal jährlich erhoben und beträgt maximal 12 Euro bzw. wird maximal bis zu der Höhe erhoben, die der Kunde Geld auf seinem PayPal-Konto hat. Wenn ein Kunde z.B. ein Guthaben von 5 Euro auf seinem PayPal-Konto hat, werden auch nur 5 Euro Gebühr erhoben.
PayPal sendet einem Kunden mit inaktivem PayPal-Konto drei Nachrichten per E-Mail bevor die Gebühr erhoben wird. Wenn ein Kunde sich daraufhin in sein PayPal-Konto einloggt oder Geld sendet, ist sein Konto wieder aktiv und es fällt keine Gebühr an.” Zitat und Update Ende
Die Strafgebühr lässt sich selbst in betroffenen Staaten leicht vermeiden
Paypal-Kunden aus Staaten, in denen die „Strafgebühr“ bei Untätigkeit gilt, können diese ganz leicht vermeiden. So soll es bereits ausreichen, wenn Sie sich bis 15. Dezember 2020 wieder bei ihrem Paypalkonto einloggen. Mit „nicht genutzt“ meint Paypal also völlige Inaktivität, somit richtige Karteileichen. Sie können natürlich ebenso gut ihr noch bei Paypal liegendes Geld auf ihr Bankkonto überweisen – auch damit zeigen Sie Aktivität und bleiben von der „Strafgebühr“ verschont. Obendrein kann in diesem Fall Paypal Ihnen die Gebühr dann ohnehin nicht mehr abziehen…
Als „inaktiv“ gilt laut Paypal also ein Konto, bei dem zwölf Monate lang weder Geld überwiesen noch empfangen oder abgehoben wurde oder bei dem sich zwölf Monate lang der Benutzer nicht eingeloggt hat. Als Stichtag gilt der 16.12.2020. PayPal will inaktive Nutzer 60 Tage, 30 Tage und 7 Tage vor Einzug der Gebühr warnen.