Das Bundeskartellamt hat die Werbebanner kritisiert, die Samsung seit einiger Zeit verstärkt auf der Oberfläche seiner smarten Fernseher einblendet, sobald diese mit dem Internet verbunden sind. Der Besitzer dieser Fernseher hat keinerlei Möglichkeit, die Einblendung dieser Werbung zu unterbinden – außer er trennt den Fernseher vom Internet, wodurch aber auch die smarten Funktionen der Geräte verloren gehen.
Gegenüber Spiegel.de bezeichnete ein Sprecher des Bundeskartellamts diese Werbebanner als “unzumutbare Belästigung” für die Konsumenten. Er verwies dabei auf Paragraf 7 Absatz 1 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Im Juli hatte das Bundeskartellamt nach einer Untersuchung in einem Abschlussbericht diverse Hersteller von internetfähigen Fernsehern kritisiert und den besseren Schutz der Nutzerdaten angemahnt. So heißt es in dem Abschlussbericht: “Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Datenschutzbestimmungen der in Deutschland aktiven Smart-TV-Hersteller fast durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel aufweisen und damit gegen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.”
Dazu gehören auch die smarten Samsung-TVs, die deshalb auch in zahlreichen Foren von den Käufern kritisiert werden, weil sie personenbezogenen Daten sammeln, ohne dass sich der Nutzer dagegen wehren könnte. Und dann auch entsprechende Werbung auf der Oberfläche anzeigen.
Die Werbung wird direkt unten links in der Oberfläche prominent angezeigt, mal wirbt Samsung hier für eigene Dienste und Extra-Angebote, mal für neue Sony-PS4-Spiele, wie wir in den letzten Wochen ebenfalls beobachten konnten. Samsung weiß, dass wir an dem Gerät eine Playstation 4 angeschlossen haben und blendet wohl deshalb auch die entsprechenden Werbebanner ein, die auf neue Titel hinweisen. Eine Einstellung, um die Anzeige dieser Werbung abzuschalten, gibt es nicht. Auf seiner Website gibt Samsung auch offen zu, die automatische Inhaltserkennung dafür nutze, “um Werbetreibenden dabei zu helfen, Haushalte zielgerichtet zu erreichen”.