Wer falsche Angaben auf den Coronalisten macht, dem drohen in den meisten Bundesländern bald hohe Geldstrafen. Für „Darth Vader“ und „Harry Potter“ könnte ein Restaurantbesuch als bald teuer werden. Falsche Angaben von Besuchern von Cafés, Restaurants oder Bars in den dort wegen der Covid-10-Pandemie ausliegenden Listen oder Zetteln sind nichts neues. Erst vor wenigen Tagen machte die Meldung die Runde, dass das Hamburger Gesundheitsamt nach „Darth Vader“ und “Lucky Luke“ sucht. Allerdings machen es sich die Behörden zu einfach, wenn sie die Schuld für solche falsche Angaben nur bei den Besuchern suchen. Denn ein missbräuchlicher Umgang mit den Coronadaten wurde bereits mehrfach aufgedeckt. Einige Bundesländer haben nun angekündigt, dass sie Bußgelder für falsche Angaben auf den Coronalisten verhängen wollen. Laut der Tagesschau sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel von einem Bußgeld von 50 Euro. Nordrhein-Westfalen will davon abweichend künftig ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro und Schleswig-Holstein sogar von bis zu 1000 Euro Bußgeld erheben. Bezahlen müssen die Personen, die die falschen Angaben auf den Listen eintragen. Sachsen-Anhalt dagegen verzichtet auf ein Bußgeld. Sachsen-Anhalt habe die Kontaktlisten ohnehin gerade erst abgeschafft, also könne man auch keine Bußgelder für falsche Eintragungen auf diesen – nicht existierenden – Listen erheben. Doch wer soll überhaupt die Angaben der Besucher überprüfen? Es ist bisher völlig unklar, ob Gastwirte überhaupt das Recht haben, sich einen Personalausweis zeigen zu lassen, wie die tagesschau schreibt. Zudem besteht in Deutschland keine Verpflichtung zum Mitführen eines Personalausweises. Allerdings sollen nach der jetzt beschlossenen Regelung tatsächlich die Gaststättenbetreiber die Richtigkeit der Angaben überprüfen. Wie das im notorisch hektischen Gastronomiegewerbe funktionieren soll, geht aus dem Beschluss nicht hervor. Vermutlich werden es vor allem die Ordnungsämter sein, die stichprobenartig die Angaben vor Ort überprüfen und dann Bußgelder verhängen.
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Corona-Besucherlisten: Bis zu 1000 Euro Strafe bei falschen Angaben
Bis zu 1000 Euro Geldstrafe drohen künftig bei falschen Angaben auf Corona-Besucherlisten.

Image: Matej Ondov