Radios in Neuwagen: DAB+ wird Pflicht, Webradio optional, UKW vermutlich weiterhin Standard
Seit dem 21. Dezember 2020 müssen Autoradios ab Werk in Neuwagen (PKWs, Kleinbusse/Vans, Wohnmobile, Krankenwagen, Rettungsfahrzeuge und Busse) in Deutschland den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Diese DAB+-Funktionalität muss der Automobilhersteller ab dem 21.12. kostenlos anbieten. Der DAB+-Tuner dürfte dabei in der Regel den ohnehin vorhandenen UKW-Empfang ergänzen. Optional kann das Autoradio auch noch Webradio unterstützen, muss das aber nicht. Nur die DAB+-Unterstützung ist gesetzlich vorgeschrieben.
„Die Digitalradiopflicht gilt für alle Radios, die den Programm- bzw. Sendernamen anzeigen können. Radios, die nur den Frequenzbereich und die Frequenz anzeigen können, fallen nicht unter die Digitalradiopflicht. Dabei spielt die Größe des Displays keine Rolle. Von der Pflicht zum digitalen Empfang ausgenommen sind außerdem Bausätze für Funkanlagen und Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes sind“, wie die Interessengemeinschaft Digitalradio Büro Deutschland erklärt.
Gebrauchtwagen mit Zulassung vor dem 21.12.2020: Keine DAB+-Pflicht
Gebrauchtfahrzeuge unterliegen nicht der Pflicht, zum Empfang von digital terrestrischem Hörfunk ausgerüstet sein bzw. nachgerüstet zu werden. Das gilt auch für Fahrzeuge mit einer Tageszulassung, die vor dem Stichtag 21.12.2020 liegt. Werden sie nach diesem Stichtag zugelassen, gilt die Digitalradiopflicht aber, wie Digitalradio Büro Deutschland betont.
Stationäre Radios und alle anderen Radios: Entweder DAB+ oder Webradio ist Pflicht
Bei stationären und allen anderen Radios sieht die Sache etwas anders aus. Hier verlangt das Gesetz, dass Radios zum Beispiel für zu Hause neben UKW ab dem 21.12.2020 mindestens einen digitalen Empfangsweg bieten müssen. Dieser kann aber auch IP-Radio, also Webradio sein. Der Einbau eines DAB+-Empfängers ist somit nicht zwangsläufig erforderlich. Diese Regelung für stationäre Radios etc. gilt übrigens auch für Autoradios, die nicht ab Werk im Fahrzeug verbaut sind (Autoradios im After-Sales-Markt)! Wichtig für Käufer: Wenn Sie nach dem 21.12.2020 zu einem Radio-Händler gehen, werden Sie dort vermutlich durchaus noch Auto-Radios ohne DAB+ als Neugeräte angeboten bekommen. Denn für den Stichtag 21.12.2020 gilt diese Regelung: „So lange das Produkt/Radio vor dem Stichtag in der Europäischen Union, z.B. beim Importeur, Groß- oder Internethandel, in Verkehr gebracht wurde, darf es auch nach dem 21. Dezember 2020 weiter abverkauft werden.“ Privatkunden dürfen natürlich auch weiterhin reine UKW-Autoradios kaufen und in ihre Autos einbauen. Hier finden Sie eine FAQ zur Digitalradiopflicht.
DAB+-Regelungen in Frankreich, Großbritannien und Italien
In Frankreich berät das Parlament derzeit über eine dezidierte Vorschrift für serienmäßiges DAB+ in Neuwagen. Eine DAB+-Pflicht besteht dort also noch nicht. In Großbritannien müssen Radios in Personenkraftwagen ab 2021 verpflichtend ab Werk mit DAB+ ausgestattet sein. In Italien müssen sowohl Radios in Neuwagen als auch andere handelsübliche Radiogeräte bereits seit 2020 DAB+ empfangen. In anderen EU-Mitgliedsländern, darunter in Belgien, Dänemark, Griechenland, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, Spanien und der Tschechischen Republikstehen sollen entsprechende Gesetzesinitiativen vor der Verabschiedung stehen. DAB+-Überblick: Das Digitalradio in Deutschlands Bundesländer DAB+ in Europa: Hier können Sie digitales Radio empfangen DAB+ gratis in allen Audi-Fahrzeugen ab 21.12.2020 DAB+ wächst und wächst – Programmvielfalt steigt