Der Deutsche Bundestag hat kürzlich einen neuen Gesetzentwurf „zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes“ verabschiedet. Dieser soll Bürgern die Nutzung fortschrittlicher Technologie zumindest erleichtern, wie “Heise Online” berichtet.
Durch den Gesetzentwurf erhalten Wohnungseigentümer einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Ladesäule oder Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge, einen Glasfaseranschluss, Aus- und Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit oder für Maßnahmen des Einbruchschutzes – die Kosten muss der Eigentümer selbst tragen, darf aber von lokalen Betreibern nichtmehr abgewiesen werden. Weiterhin wurde eine höhere Besteuerung auf Neuwagen mit hohem Spritverbrauch beschlossen um den Trend in Richtung E-Mobilität zu lenken. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen verabschieden. Die FDP enthielt sich, Linke und AfD waren dagegen.
Auch Wohnungsinhaber profitieren, Mieter bleiben außen vor
Aber auch bei gemeinschaftlichem Eigentum, etwa bei Wohnungen werden sich einige Dinge ändern. Nach geltendem Recht müssen bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums mit den restlichen Wohnungsinhabern abgeklärt werden und deren Zustimmung muss eingeholt werden. Verlegearbeiten von Glasfaser oder Internetleitungen, die beispielsweise durch das Haus führen, können nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes durch die Eigentümerversammlung nicht mehr verwehrt werden. Sie kann jedoch beschließen, dass die nötigen Schritte durch die Gemeinschaft organisiert wird. Gleiches gilt für Ladesäulen und Lademöglichkeiten in Garagen oder Stellflächen des Hauses.
Mieter bleiben im Gesetz allerdings außen vor. Diese müssen weiterhin ihren Vermieter überzeugen entsprechende Maßnahmen durchzuführen.