Die Bundespolizei stößt bei ihren Kontrollen immer öfter auf Menschen, die keinen Mund-/Nasenschutz in Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln tragen und zur Rechtfertigung ein Online-Attest vorlegen. Dem Attest zufolge seien sie angeblich von der Tragepflicht befreit. Wie die Bundespolizei mitteilt, sind solche im Web verfügbaren Blanko-Attests völlig nutzlos und verschlimmern sogar die aktuelle Situation des Kontrollierten, weil er sich durch das Vorzeigen dieses Attests strafbar mache. Im konkreten Fall der Bundespolizeiinspektion Münster habe eine genauere Untersuchung ergeben, dass ein Arzt auf seiner Website ein solches “Attest” ohne vorherige Untersuchung zum Download angeboten hatte. Man musste es nur noch ausdrucken und selbst mit Namen und Adresse ausfüllen. Dem Text im “Attest” zufolge sei für die Person aus “medizinischen Gründen” das Tragen eines Mundschutzes “nicht ratsam”. Bei einer Kontrolle sei ein solches Online-Attest aber ohne jegliche Bedeutung und man mache sich bei dessen Vorzeigen wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar. Hinzu käme dann noch der Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung, weil bei der Kontrolle kein Mund- und Nasenschutz getragen wurde.
In Deutschland gilt seit April die Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften. Die einzelnen Bundesländer haben dazu entsprechende Regelungen erlassen, Städte und Gemeinden wiederum Ergänzungen. Ein Verstoß wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geahndet. In Bayern und NRW drohen etwa Bußgelder in Höhe von 150 Euro, andere Bundesländer verlangen bisher kein Bußgeld oder eine niedrigere Strafe. Eine Maskenpflicht-Befreiung ist nach Untersuchung durch einen Arzt über ein Attest möglich. Außerdem sind in den meisten Bundesländern Kinder bis zu einem gewissen Alter von der Maskenpflicht befreit, in Bayern etwa Kinder bis zu 6 Jahren.