Die Bundesnetzagentur hatte im April 2020 festgestellt , dass Telefónica, Telekom und Vodafone die Versorgungsauflagen aus der 2015er-Versteigerung ( Details dazu siehe unten ) nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt haben. Besonders Telefónica Deutschland verfehlte im Frühjahr 2020 die Vorgaben. Die Bundesnetzagentur drohte deshalb mit Strafen und setzte neue Fristen. Im Juni 2020 hatte Telefónica Deutschland dann bei der Bundesnetzagentur um eine Gnadenfrist beim LTE-Ausbau (4G) gebeten , weil Telefónica den von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Zeitplan und insbesondere das für Ende Juni 2020 vorgegebene Zwischenziel nicht erfüllen konnte. Jetzt zog die Bundesnetzagentur erneut Bilanz.
Telefónica entgeht dem Zwangsgeld, hat aber noch viel zu tun
Jetzt hat die Bundesnetzagentur festgestellt , dass Telefónica „das Zwischenziel zur vollständigen Erfüllung der Versorgungsauflage innerhalb der gesetzten Nachfrist erreicht habe.“ Die Bundesnetzagentur hatte Telefónica unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 600.000 Euro aufgefordert, 3.040 LTE-Stationen bis zum 31. Juli 2020 in Betrieb zu nehmen. Das habe Telefónica tatsächlich geschafft, wie die Bundesnetzagentur nun mitteilt. Telefónica muss als nicht 600.000 Euro Zwangsgeld zahlen.
Doch Telefónica kann sich keineswegs zurücklehnen, denn bis Ende September 2020 muss Telefónica weitere 1900 Standorte aufbauen. Bis Ende 2020 ist die vorgegebene Versorgungsauflage vollständig zu erfüllen. Dafür muss Telefónica laut Bundesnetzagentur noch weitere ca. 2660 LTE-Stationen realisieren.
Telekom und Vodafone: Noch einige Todos
Die Deutsche Telekom hat laut Bundesnetzagentur vor Ablauf der Nachfrist Ende September 2020 die Versorgung von mindestens 97 Prozent der Haushalte mit 50 Mbit/s im Antennensektor in allen Bundesländern erfüllt. Die Deutsche Telekom muss aber nun bis Ende des Jahres noch die Hauptverkehrswege vollständig versorgen. Vodafone wiederum hat noch bis zum 30. September 2020 Zeit, die Versorgungsauflagen in allen Bundesländern von mindestens 97% der Haushalte vollständig zu erfüllen – hier liegt Vodafone derzeit also noch hinter der Telekom. Die Versorgung der Hauptverkehrswege muss ebenfalls bis Ende des Jahres erfolgen, wie die Aufsichtsbehörde betont.
Bei der Versorgung der Hauptverkehrswege liegen also sowohl Deutsche Telekom als auch Vodafone und natürlich auch Telefónica noch hinter den Vorgaben der Bundesnetzagentur.
Hintergrund
Im Jahr 2015 hatten Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica Deutschland Mobilfunklizenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1500 MHz und 1800 MHz für fast 5,1 Milliarden Euro ersteigert. Die Bundesnetzagentur hat dann 2020 überprüft, inwieweit die drei großen deutschen Mobilfunkprovider die bei der damaligen Versteigerung erteilten Auflagen erfüllt haben.
Die 2015 festgelegten Versorgungsauflagen sehen so aus: Ab dem 1. Januar 2020 müssen bundesweit 98 Prozent der Haushalte und je Bundesland mindestens 97 Prozent der Haushalte mit einer Mindestdatenrate von 50 MBit/s pro Antennensektor versorgen werden. Überdies sind die Hauptverkehrswege (Bundesautobahn und Schiene) vollständig zu versorgen. Zu Beginn des Jahres 2020 hatten alle drei Mobilfunknetzbetreiber diese Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang erfüllt. Allen Unternehmen gewährte die Bundesnetzagentur eine Nachfrist bis Ende 2020. Begleitend legte die Behörde für die drei Netzbetreiber Zwischenziele fest.