Update, 14.8.2020: Nach der Schließung von “Boon.” (siehe unten in der ursprünglichen Meldung) steht nun auch fest, dass aufgrund der Wirecard-Affäre auch “Boon.planet” schließt. Konkret wird der mobile Banking-Dienst am 15. Oktober 2020 seinen Dienst einstellen. Die Nutzer haben damit Zeit, bis zum 15. Oktober ihr noch vorhandenes Guthaben auf ein anderes Konto zu transferieren. Außerdem werden alle Nutzer dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die bei Boon.planet eingerichteten Daueraufträge und Lastschriften entsprechend über ein anderes Konto abgewickelt werden, weil sie nach dem 14. Oktober nicht mehr automatisch verarbeitet oder abgelehnt werden. Das Serviceteam könne die Nutzer dabei unterstützen, allerdings sei dieses bereits stark ausgelastet, so dass man auf die Eigeninitiative der Nutzer zähle.
Noch vorhandenes Guthaben kann noch bis vor dem 15. Oktober 2020 für Online-Einkäufe und alle Einkäufe in Geschäften mit kontaktlosen Terminals, die Mastercard akzeptieren, ausgegeben werden. Wer eine Plastikkarte besitzt, kann sein Geld auch über jeden Geldautomaten abheben. Weitere Infos zur Schließung von Boon.planet finden Sie in dieser FAQ.
Hier alle Infos zur Schließung von Boon.:
Ursprüngliche Meldung vom 3.8.2020: Der Anbieter “Boon.” informiert seine Nutzer am Montag darüber, dass es seinen Dienst zum 3. Oktober 2020 einstellen wird und verweist zur Begründung auf die “vergangenen Ereignisse”, womit die Wirecard-Affäre gemeint ist. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung nur “Boon.”, also die virtuelle Prepaid Mastercard betreffe und nicht die Banking-App “Boon.Planet”. Sollte es bei “Boon.Planet” Änderungen geben, so sollen die Nutzer ebenfalls rechtzeitig benachrichtigt werden.
Die Nutzer von Boon werden dazu aufgefordert, ihr noch vorhandenes Guthaben möglichst bald auszugeben, dafür können die App und der Service bis zum 3. Oktober 2020 wie gewohnt für Onlinezahlungen und im Geschäft verwendet werden. Letzteres bei allen Händlern, die kontaktlose Terminals verwenden, die Mastercard akzeptieren.
Die Boon-App wird voraussichtlich bis zum 3. Oktober 2020 nutzbar sein. Darüber hinaus habe aber jeder Nutzer dann sechs Jahre einen Anspruch darauf, sein Guthaben zurückzubekommen.
Sobald der Kontostand auf 0 ist und alle Transaktionen als “gebucht” gekennzeichnet sind, kann das Boon-Konto in der App gekündigt werden. “Damit du den Zielbetrag deiner letzten Bezahlung mit boon. genau triffst, lade ggf. deinen Account noch ein letztes Mal um genau den Differenzbetrag auf”, heißt es in der Empfehlung des Anbieters. Damit nicht versehentlich wieder mehr Geld aufgeladen werde, habe man das Auto-Top-Up bereits deaktiviert.
Alternativ haben alle Nutzer auch die Möglichkeit, ihr Restguthaben über das Serviceteam auf ihr Bankkonto zurückbuchen zu lassen. Dabei wird allerdings darauf verwiesen, dass das Serviceteam aktuell bereits wegen der hohen Anzahl an Anfragen ohnehin ausgelastet sei. Man zähle daher auf die Eigeninitiative der Nutzer, so dass ich das Serviceteam auf die Fälle konzentrieren könne, bei denen etwas nicht reibungslos laufe.
Für alle Nutzer, bei denen das Guthaben bei Boon auf 0 ist: Am 3. Oktober 2020 wird ihr Konto bei Boon dann automatisch geschlossen. Die Nutzer sollten darauf achten, sich möglichst vorher einzuloggen, um noch alle Kontoauszüge herunterladen zu können. Ab dem 3. Oktober 2020 wird dann die App aus allen App-Stores entfernt und man wird sich nicht mehr einloggen können. Die in der App hinterlegten Bankkarten müssen die Anwender nicht selbst entfernen.
Boon weist schließlich auch noch darauf hin, dass alle persönlichen Daten der Boon-Nutzer durch den Kartenherausgeber (Wirecard Card Solutions Limited) bis zu sechs Jahre lang aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmung sicher aufbewahrt werden. Alle Nutzer, die eine Marketing-Zustimmung gegeben haben, werden auch weiterhin von Boon entsprechende Marketing-Mitteilungen erhalten. In der Boon-App kann kann diese Zustimmung jederzeit wieder zurückgezogen werden.
Weitere Informationen zum Ende von Boon finden Sie in dieser FAQ des Anbieters.