Internet-Provider, die den Kunden nicht die vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten liefern, sollen laut einer Forderung der Grünen durch höhere Bußgelder als bisher bestraft werden. Das geht aus einem Entwurf des Plans der Grünen-Bundestagsfraktion für ein schnelleres Internet in Deutschland hervor, über den die Zeitung “Die Welt” berichtet.
Gegenüber der Zeitung bezeichnete die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt es als “eine Frechheit” der Provider, dass die Kunden so häufig die zugesicherte Internet-Geschwindigkeit nicht erhalten. Verwiesen wird dabei auf den Jahresbericht der Bundesnetzagentur für 2018/2019, laut dem die “vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate” nur bei 16,4 Prozent der Nutzer voll erreicht oder überschritten wurde.
Die Grünen verweisen auch auf die aktuelle Corona-Krise, während der die Internet-Nutzung gestiegen sei und es sich gezeigt habe, dass Deutschland bei der Digitalisierung Defizite habe und schnelles Internet vor allem auf dem Land und in Schulen oft nicht vorhanden sei. Daher fordert Göring-Eckardt auch “ein schnelles Internet für alle und überall” und es dürfe nicht zur sozialen Frage werden, wer eine schnelle Internet-Verbindung erhalte. Dazu gehöre allerdings auch, dass die von den Providern verkauften Internet-Verbindungen mit hohen Geschwindigkeiten auf dem Papier in der Praxis dann auch tatsächlich mit diesen Geschwindigkeiten genutzt werden können.
Hohe Millionenstrafen für Provider gefordert
Die Grünen wollen daher fordern, dass in der anstehenden Änderung des Telekommunikationsgesetzes der rechtliche Anspruch auf schnelle Breitband-Internetanschlüsse deutlicher klar gestellt werde. Außerdem sollen die Provider mit höheren Bußgeldern bestraft werden, wenn es für die Nutzer eine “erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung“ von der vertraglich zugesicherten Geschwindigkeit gibt.
Die Rede ist dabei von Bußgeldern für Provider in bis zu dreistelliger Millionenhöhe beziehungsweise bis zu vier Prozent des Jahresumsatz. Nur wenn die Bußgelder für die Provider “spürbar” seien, würden sie auch ihre Wirkung entfalten. Als dritten Punkt heißt es in dem Entwurf des Grünen-Vorschlags, dass die Nutzer einen “unbürokratischen” Weg erhalten sollen, um Schadensersatz zu fordern, wenn ihr Internet-Anschluss langsamer als im Vertrag versprochen ist. Sie sollen dann auch ein Sonderkündigungsrecht erhalten und ihnen müsse rechtlich ein unkomplizierter Tarifwechsel zugesichert werden.