Seit dem 1. November 2019 können Sie sich für den Rundfunkbeitrag Ihrer Zweitwohnung auch dann befreien lassen, wenn Ihr Lebenspartner den Beitrag für die Erstwohnung bezahlt und Sie den Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnung zahlen (vor dem 1.11.2019 mussten beide Wohnungen für ein- und dieselbe Person beim Beitragsservice gemeldet sein, um sich befreien lassen zu können). So lassen Sie sich befreien und so läuft das Verfahren ab.
Online-Formular ausfüllen
Auf dieser Seite finden Sie das Online-Formular zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung. Dort listet der Beitragsservice detailliert die Voraussetzungen für eine Befreiung auf. Vor dem Ausfüllen des Online-Formulars benötigen Sie diese Informationen:
- Ihre Beitragsnummer
- Die Beitragsnummer Ihres Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners
- Eine Meldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde für beide Wohnungen oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid in Kopie. Daraus muss hervorgehen, dass Haupt- und Nebenwohnung auf Ihren Namen angemeldet sind sowie das jeweilige Einzugsdatum in die Wohnungen. Dieses Dokument laden Sie beim Ausfüllen des Befreiungsantrags hoch. Tipp: Machen Sie einfach mit dem Smartphone ein Foto des schriftlich vorliegenden Bescheids und laden Sie dieses Foto hoch. Die Meldebescheinigung beantragen Sie bei Ihrer Einwohnermeldebehörde. Dafür fällt gegebenenfalls eine kleine Gebühr an.
Zwei bis drei Wochen warten
Nachdem Sie den Online-Antrag abgeschickt haben, heißt es warten. Sofern Ihre Angaben vollständig waren, dürfen Sie relativ bald Bescheid bekommen, so zirka nach zwei bis drei Wochen. Den Bescheid erhalten Sie in Briefform, also nicht per Mail. Wichtig: Falls der von Ihnen hochgeladene Nachweis nicht ausreichend für eine Bewertung Ihres Antrags ist, so lehnt der Beitragsservice Ihren Antrag nicht einfach ab. Sondern er fordert ebenfalls über den Weg eines Papierbriefes einen neuen Nachweis an. Dieses Schreiben erhalten Sie zirka zwei Wochen, nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Wenn Sie jetzt einen neuen, besseren Nachweis hochladen, dürften Sie nach zirka ein bis zwei Wochen den endgültigen positiven Bescheid bekommen. Die Befreiung geht also, sofern ein ausreichender Nachweis wie eine Meldebestätigung für alle Wohnungen vorhanden ist, in zirka drei bis vier Wochen über die Bühne. Die Befreiung läuft erstaunlich unkompliziert und ohne Schikanen ab.
Eventuell gibt es Geld zurück
In dem Bescheid steht das Datum, ab dem Sie vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Sollten Sie bereits Rundfunkbeitrag bezahlt haben für einen Zeitraum, der nach dem Befreiungsdatum liegt, dann erhalten Sie erneut Post vom Beitragsservice. Darin befindet sich ein Verrechnungsscheck für den zu viel gezahlten Beitrag. Diesen Betrag können Sie sich dann bei Ihrer Bank gutschreiben lassen.
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