Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, dass sie vor Gericht einen Erfolg gegen Vodafone erzielt habe. Dabei geht es um einen Fall, in dem Vodafone einem Kunden eine Auftragsbestätigung über Leistungen geschickt habe, die der Kunde gar nicht bestellt habe. Die Verbraucherschützer betonen, dass es bereits vier Verfahren gegen Vodafone wegen untergeschobener Verträge gibt.
Laut den Verbraucherschützern geht es bei den diversen Auseinandersetzungen mit Vodafone um diese Produkte:
- Vodafone Giga TV App (darum geht es in dem jüngsten Gerichtsentscheid)
- Vodafone TV Connect
- Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable
- Kabel Digital
- Video Select
Das Gericht stellte laut den Verbraucherschützern in dem aktuellen Verfahren fest, dass Vodafone „Verbrauchern nicht mehr den Abschluss von Verträgen über bestimmte Produkte bestätigen“ darf, „wenn diese gar nicht bestellt wurden.“ Das klingt eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit, scheint das aber offensichtlich doch nicht zu sein. Das Gericht legte fest, dass „hohe Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder fällig“ werden, falls Vodafone Kabel Deutschland gegen die Auflagen verstoße.
Kurz zusammengefasst stellt sich der jüngst behandelte Fall so dar: Mitte Februar 2019 habe ein von Vodafone Kabel Deutschland beauftragter Mitarbeiter unangemeldet an der Haustür einer Hamburger Wohngemeinschaft geklingelt. Weil die Bewohner es seltsam fanden, dass jemand ihre Kabelbuchse vermessen wollte, ohne vorab einen Termin vereinbart zu haben, wiesen sie den Servicetechniker ab und ließen ihn nicht in ihre Wohnung.
„Nur fünf Minuten später erhielt einer der WG-Bewohner eine E-Mail von Vodafone Kabel Deutschland, in der man ihm mitteilte, dass seine Bestellung eingetroffen sei. Kurze Zeit später folgte eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte ‘Vodafone TV Connect’ und ‘Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable’ zum Preis von 29,99 Euro pro Monat zuzüglich einem einmaligen Bereitstellungsentgelt in Höhe von 49,99 Euro“, schildern die Verbraucherschützer den Vorfall.
Hierzu stellte das Gericht laut den Verbraucherschützern fest: „Bestätigt das Unternehmen künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über die Produkte ‚Vodafone TV Connect‘ oder ‚Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable‘, wird eine Vertragsstrafe fällig.“
In einem anderen Fall beging ein Mann, der seinen DSL-Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland gekündigt hatte, den „Fehler“ wegen eines verpassten Anrufs des Vodafone Kundenservice diesen zurückzurufen. Der Kundenservice bewarb in dem Gespräch dann Produkte von Vodafone, die der Mann jedoch nicht wollte. Prompt schickte Vodafone nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Überschrift „Ihre Bestellung haben wir bekommen“. „Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und die entsprechenden Entgelte von Herrn K.s Konto abgebucht“, wie die Verbraucherschützer den Fall beschreiben.
Die Verbraucherschützer aus Hamburg mahnten daraufhin Vodafone ab und klagten schließlich beim Landgericht München I. Das Gericht gab den Verbraucherschützern Recht und verurteilte Vodafone Kabel Deutschland am 9. August 2018 ( Az. 17 HK O 301/18 ) „es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt ‘Kabel Digital’ und/oder ‘Video Select’ zu bestätigen und/oder dem Verbraucher Entgelte für diese Produkte in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung des Verbrauchers vorliegt. Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.“
Die Verbraucherschützer führen auf ihrer Webseite noch weitere Beispiele für derartige Vorfälle auf. Einige der dort genannten Verfahren laufen noch. Update 19.5.: In den ersten 24 Stunden nach Erscheinen dieser Meldung erreichten pcwelt.de mehrere Zuschriften von Lesern, die von ähnlichen Vorfällen wie hier beschrieben berichten. Einer unserer Leser schreibt: “Nicht auf konkrete Fälle einzugehen, scheint bei Vodafone gängige Praxis zu sein.” Update Ende
PC-WELT fragte bei Vodafone um eine Stellungnahme nach. Diese schickte uns Vodafone umgehend, allerdings ohne im Detail auf die konkret von den Hamburger Verbraucherschützern genannten Fälle einzugehen: „Vodafone legt großen Wert auf ein nachhaltiges Geschäft und eine kompetente Beratung. Mit jedem Kunden sollen nur dann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn der Kunde dieses Produkt bewusst haben und nutzen möchte. Etwaige Missverständnisse und Unstimmigkeiten bei Verträgen und Bestellvorgängen lassen sich im direkten Dialog mit dem Kundenservice klären. Dieser ist rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Wenn Vertriebspartner gegen die klaren Vodafone-Richtlinien verstoßen und in Einzelfällen Verträge einreichen sowie Produktbestellungen auslösen, die von den Kunden nicht gewollt sind, gehen wir gegen diese Partner rigoros vor – von Abmahnungen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit.“ Zitat Ende