Die Bundeswehr verbietet auf Dienstgeräten den Einsatz von Whatsapp. Das bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums gegenüber der PC-WELT. Der Sprecher erklärte die Messenger-Verwendung innerhalb der Bundeswehr folgendermaßen:
„Dienstliche Kommunikation sollte grundsätzlich nur über dienstlich bereitgestellte IT erfolgen. Über private Endgeräte kann lediglich öffentliche Kommunikation durchgeführt werden. Alle Angehörigen der Bundeswehr sind dahingehend eingewiesen worden, dass die Übermittlung höher als ‘öffentlich’ eingestufter Daten einen IT-Sicherheitsverstoß darstellt. Auf dienstlichen Endgeräten wie Smartphones, Tablets etc. ist die Nutzung von WhatsApp und ähnlichen Messengern nicht möglich. Hier hat die Bundeswehr den Messenger MATRIX eingeführt. Über diesen können auf Informationen bis zur Einstufung ‚Nur für den Dienstgebrauch‘ ausgetauscht werden. Für öffentliche dienstliche Kommunikation stellt die Bundeswehr seit einiger Zeit den Messenger Stashcat zur Verfügung. Stashcat ist ein Projekt des Cyber Innovation Hubs (CIH). Hierfür wurden erst kürzlich 50.000 Lizenzen bereitgestellt. Ab Jahresende soll der BwMessenger MATRIX auch für private Endgeräte nutzbar und verfügbar sein.“ Zitat Ende
Laut dem auf Wehrtechnik-Themen spezialisierten Magazin Esut halte die Bundeswehr bestehende Bedenken gegen einen Einsatz von WhatsApp als nicht hinreichend ausgeräumt.
Die Bundeswehr ist aber keineswegs die einzige Einrichtung des Bundes, die Whatsapp nicht verwenden darf. Denn die Benutzung von Whatsapp ist sämtlichen Bundesbehörden untersagt. Mehr dazu lesen Sie hier: Whatsapp-Verbot für Bundesbehörden: Das sagt Whatsapp.