Update 28.10.: Aktuell diskutiert die Politik steuerliche Erleichterungen für Home-Office-Arbeiter, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen. So ist zum Beispiel von einer Tagespauschale die Rede. Doch beschlossen ist noch nichts, betroffene Steuerzahler müssen also weiter abwarten und können gegebenenfalls nur bei ihrem Bundestagsvertreter vorstellig werden. Die derzeit immer noch gültige steuerliche Situation lesen Sie in diesem Artikel. Update Ende
Derzeit arbeiten viele Arbeitnehmer im Home Office , obwohl sie das gar nicht wollen – aber der Arbeitgeber hat wegen der Coronakrise das Home Office angeordnet. Damit sind jedoch steuerliche Probleme verbunden. Denn das Finanzamt erkennt für gewöhnlich die Ausgaben für das Arbeiten im Home Office nur an, wenn strenge Vorgaben eingehalten werden. Wenn Sie nach dem zwangsweise angeordneten Home Office diese Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit eines Home Office aber nicht erfüllen – zum Beispiel, weil Sie keinen separaten abgeschlossenen Raum besitzen und stattdessen im Wohnzimmer arbeiten müssen – dann können Sie die Home-Office-Kosten nicht steuerlich geltend machen. Ein weiteres Problem: Falls Sie normalerweise Ihre Steuerlast durch die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit entlasten können, geht das im Home Office auch nicht mehr. Wir fragten beim Bayerischen Finanzministerium nach, ob die Finanzämter wegen der Coronakrise die strikten Vorgaben für die steuerliche Anerkennung der Home-Office-Kosten flexibler und im Sinn des Steuerzahlers handhaben würden. Fast schon erwartungsgemäß zeigt sich der Staat jedoch unbeweglich, wie aus der Antwort des Bayerischen Finanzministeriums hervorgeht: „Die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für die sog. häusliche Arbeitsecke im Home Office ist im Einkommensteuergesetz geregelt (Bundesgesetz)… Die Länder, und damit auch die Finanzämter, sind beim Besteuerungsverfahren an das Einkommensteuergesetz gebunden. Nach diesem Gesetz kann eine Arbeitsecke, also ein Arbeitsplatz in einem Raum, der zu einem nicht unerheblichen Teil auch privat genutzt wird, nicht steuerlich geltend gemacht werden.“ Der Staat lässt also die zwangsweise ins improvisierte Home Office abgeordneten Arbeitnehmer im Regen stehen. Aufwendungen für zusätzlich angeschaffte Arbeitsmittel im Home Office können Sie dagegen wie gehabt steuerlich geltend machen.
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