Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beim Betreiber First Telecom GmbH die Abschaltung der Auskunftsdienstrufnummer 11830 angeordnet. Außerdem wurde ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung erlassen, wodurch die Verbraucher vor unberechtigten Forderungen des Anbieters geschützt werden sollen. Die Bundesnetzagentur hatte die Ermittlungen gegen 11830 nach Verbraucherbeschwerden eingeleitet.
Die Anordnung begründet Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, mit den Worten: “Der Schutz von Verbrauchern ist ein zentrales Anliegen der Bundesnetzagentur. Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen.”
Die Auskunftsdiensterufnummer 11830 hat laut dem Beschluss der Bundesnetzagentur die geltenden Regeln der Preistransparenz verstoßen. So seien die Weitervermittlungen der Gespräche über 11830 oftmals ohne eine korrekte Preisansage erfolgt. Dazu seien aber alle Anbieter eines Auskunftsdienstes verpflichtet, wie die Bundesnetzagentur betont. Außerdem habe der Dienst gegen weitere Regelungen verstoßen, die die Verbraucher schützen sollen. Etwa indem die Auskunftsdiensterufnummer unter anderem ohne ordnungsgemäße Preisangabe beworben wurde. Auch Vorgaben für den Einsatz von Warteschleifen seien nicht eingehalten worden.
Zusätzlich zur Abschaltung hat die Bundesnetzagentur auch ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung angeordnet. Dadurch dürfen den betroffenen Kunden die Kosten, die für Verbindungen zu den Rufnummern entstanden sind, nicht mehr in Rechnung gestellt werden. Bei allen bereits in Rechnung gestellten Kosten greift dagegen das Inkassierungsverbot, wodurch die Forderungen nicht mehr eingetrieben werden dürfen.
Auf dieser Website der Bundesnetzagentur finden Sie eine Liste aller Rufnummern, gegen die in den letzten sechs Monaten wegen Missbrauchs Maßnahmen ergriffen wurden.