Update 04.5.: Gestern traten die neuen Verkehrsregeln Kraft. Darunter befindet sich auch das Verbot von Apps, die vor Blitzern/Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen warnen. Wird ein Autofahrer seit dem 28.4.2020 dabei erwischt, dass er eine Radarwarn-App benutzt, droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Dieses Verbot von Radarwarnern gilt für Smartphones, Tablets und Navigationsgeräte (PNDs). Stand-alone-Radarwarngeräte sind ohnehin längst verboten.
PC-WELT hat bei Tomtom nachgefragt, wie das Unternehmen bei seinen Stand-Alone-Navigationsgeräten auf das seit 28.4.2020 geltende Verbot von Radarwarnern reagiert. Tomtom teilte uns daraufhin folgendes mit: „Tomtom informiert derzeit seine Kunden via Homepage, Mail-Kommunikation, Social Media und Kundensupport über die geänderte Gesetzeslage und empfiehlt ihnen, bei Fahrten in Deutschland die Radarwarner-Funktion in ihren Navigationslösungen manuell zu deaktivieren. Bei Neugeräten ist die Funktion automatisch deaktiviert.“
TomTom hat mittlerweile die Kunden per Mail über die neue Rechtslage bei Radarwarner-Funktionen informiert. Die Mail traf aber in unserem Fall erst am 2. Mai ein. Die neue gesetzliche Regelung gilt aber bereits seit dem 27. April 2020.

©TomTom
Tomtom erklärt hier, wie Sie die Radarwarn-Funktion abschalten. Update Ende
Während des Jahres 2020 treten neue Regeln für die Straßenverkehrsordnung in Kraft. Die Bundesregierung hat den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits zugestimmt, die Entscheidung im Bundesrat wurde jetzt wegen der vielen Änderungswünsche der Länder auf den 14. Februar 2020 verschoben.
Auch Smartphone-Nutzer sind von den Änderungen betroffen. Denn ab Inkrafttreten der neuen Regeln im Jahr 2020 sind Smartphone-Apps, die vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, explizit verboten. Der ADAC schreibt dazu folgendes: „Blitzer-Apps auf Smartphones und Navigationsgeräte, die auf Blitzer aufmerksam machen, sind genauso verboten wie Radarwarner. Die Geldbuße dafür beträgt 75 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.“ Damit beendet der Gesetzgeber die bisherige juristische Grauzone. Diese unklare rechtliche Situation haben wir vor längerer Zeit in diesem Ratgeber skizziert: Radarwarner – was ist erlaubt und was nicht? Auch Google testet bei Google Maps Radarwarner, wie Sie hier nachlesen können. Google Maps: Radarwarner werden ausprobiert.
Die weiteren Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für das Jahr 2020 umfassen beispielsweise härtere Strafen für Rettungsgassen-Verstöße und vor allem hohe Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse. Das Halten in zweiter Reihe wiederum kostet künftig mindestens 55 Euro, bei Behinderung sogar 70 Euro und man bekommt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Ebenso bestraft der Gesetzgeber das Parken auf Geh- und Radwegen ab dem Jahr 2020 härter. Außerdem gibt es Neuerungen bei Busstreifen (die für PKWs mit mindestens drei Insassen freigegeben werden können; dafür gibt es künftig ein eigenes Verkehrszeichen), beim Grünpfeil-Schild nur für Radfahrer, bei der Einrichtung von Fahrradzonen, beim Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern, bei Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge und noch bei einigen anderen Fällen.
Der ADAC hat hier alle Neuerungen zusammengestellt. Dort finden Sie auch einige der ab 2020 gültigen neuen Verkehrszeichen abgebildet.
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