Die Diskussion um die Erhöhung der Rundfunkgebühr nimmt eine brisante Wendung, wie Medienkorrespondenz berichtet. Denn die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (Kef)“ plädiert dafür bei den Gehältern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sparen. Das dürfte Wasser auf die Mühlen der Kritiker der zwangsweise erhobenen Rundfunkgebühr sein. Demnach seien die „Vergütungsniveaus der neun ARD-Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios… überproportional gut“, wie es in dem von der Kef eingeholten Gutachten von Kienbaum Consultants International GmbH heißt. Untersucht wurden Jahresgrundgehalt, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Nebenleistungen (etwa Firmenwagen) und die Altersversorgung bei diesen sechs Berufsgruppen: Führungskräfte (oberste und die beiden darunter liegenden Hierarchieebenen), Ingenieure und Techniker sowie Redaktion, Sachbearbeitung und Sekretariat. Zwischen den einzelnen Sendeanstalten gebe es zudem Unterschied beim Gehalt. So würden fünf Sendeanstalten oberhalb des Vergütungsdurchschnitts liegen: der Bayerische Rundfunk (BR), der Hessische Rundfunk (HR), der Saarländische Rundfunk (SR) und das ZDF würden ihren Mitarbeitern überdurchschnittliche Gehälter gönnen. Besonders aus dem Rahmen bei den Gehältern seiner Mitarbeiter würde aber der Westdeutsche Rundfunk (WDR) fallen. Die Gutachter stellen beim WDR „ein deutlich erhöhtes Gesamtvergütungsniveau“ fest.
Das Gutachten stellt zudem fest, dass die Gehälter bei ARD, ZDF und Deutschlandradio über denen in der öffentlichen Verwaltung liegen würden. Deshalb empfiehlt die Finanzkommission Kef, den Personalaufwand von ARD, ZDF und Deutschlandradio in der nächsten Vierjahresperiode (2021 bis 2024) um 60,3 Millionen Euro zu reduzieren: Die ARD soll 49,1 Millionen Euro sparen, das ZDF 9,6 Millionen Euro und das Deutschlandradio 1,7 Millionen Euro. Vor allem BR, HR, SR, WDR, ZDF sollten laut Kef bei den Personalkosten sparen.
Laut Medienkorrespondenz reagierten die Sendeanstalten ablehnend. Sie halten ihre Vergütungsstrukturen für angemessen und verweisen darauf, dass „der höhere Altersdurchschnitt ihrer Mitarbeiterschaft und dessen Auswirkungen auf die Vergütungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien“. Die Kef lehnt diese Argumentation von ARD, ZDF und Deutschlandradio aber ab.
Die Kef wird Ihren 22. Bericht mit dem endgültigen Vorschlag für die Rundfunkbeitragshöhe ab Januar 2021 im Februar 2020 veröffentlichen. Derzeit sieht der Vorschlag eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro vor. Aktuell sind es 17,50 Euro.
Die öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühr soll teurer werden – aber warum eigentlich?