Der Rundfunkbeitrag für die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist ein Garant für hitzige Diskussionen um das Für und Wider und um die Frage, wie man sich davon befreien lassen kann. Jetzt hat die Verbraucherzentrale Bayern auf einen wichtigen Aspekt bei leerstehenden Wohnungen oder Häusern hingewiesen. Denn falls Sie Immobilien-Besitzer sind, dann stellt sich möglicherweise diese Frage für Sie: „Muss für eine leerstehende Wohnung oder ein nicht genutztes Haus der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro im Monat bezahlt werden?“ Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern: „Grundsätzlich ist eine leerstehende Wohnung oder ein Haus nicht anmeldepflichtig, wenn die Immobilie unbewohnt ist.“ Es darf also kein Mietvertrag existieren und keine Meldung beim Einwohnermeldeamt vorliegen – nur dann muss nicht gezahlt werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann rät Halm: „Wer den Rundfunkbeitrag irrtümlich zahlt, sollte beim Beitragsservice eine Abmeldung veranlassen.“ Das dafür nötige Formular finden Sie hier. Tipp: Für Beitragszahler, die in einer Wohnung gemeldet sind, obwohl sie bereits anderswo wohnen, kommt auch ein Antrag zur Befreiung einer Nebenwohnung in Betracht. Allerdings macht es der „Beitragsservice“ (wie die Einrichtung heißt, die den Rundfunkbeitrag einzieht. Der Beitragsservice ist also der Nachfolger der berüchtigten GEZ) Nutzern von zwei Wohnungen nicht einfach, sich für eine Wohnung befreien zu lassen. Denn eine Befreiung ist nur dann möglich, wenn ein und dieselbe Person für beide Wohnungen als Rundfunkbeitragzahler gemeldet ist. Handelt es sich also beispielsweise um ein Ehepaar, das zwei Wohnungen gleichzeitig nutzt, und der eine Partner zahlt den Rundfunkbeitrag für die eine Wohnung und der andere Partner für die andere Wohnung, dann ist keine Befreiung möglich.
Tipp zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen Rundfunkbeitrag: So viel wurde 2018 bezahlt, so viele Mahnverfahren gibt es Rundfunkbeitrag: Beitragsservice gleicht Meldedaten ab Rundfunkbeitrag: ARD, ZDF und Deutschlandradio wollen angeblich 3 Mrd. Europäischer Gerichtshof: Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig Rundfunkbeitrag: Bremens Bürgermeister fordert Erhöhung Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil gegen zusätzlichen Rundfunkbeitrag