Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor rechtlichen Problemen in Zusammenhang mit dem Untervermieten von Wohnungen. Denn es bieten nicht nur immer mehr Wohnungsbesitzer ihre Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb zur Vermietung an. Sondern längst ist es auch üblich geworden, dass die Gäste dabei nicht nur die Unterkunft, sondern auch das dort vorhandene Internet nutzen.
Das kann zu ernsten rechtlichen Problemen für den Wohnungsbesitzer beziehungsweise Hauptmieter führen, wenn die Untermieter Filme oder Musik illegal herunterladen. Denn nicht die Untermieter, sondern zunächst einmal die eigentlichen Mieter oder Wohnunsbesitzer erhalten die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung zugeschickt.
„Als Anschlussinhaber ist der Vermieter immer derjenige, der zuerst abgemahnt wird“, warnt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. „Damit es gar nicht so weit kommt, sollten sich Vermieter vor einer Untervermietung ausreichend absichern.“
Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb, dass Mieter/Wohnungsbesitzer ihre Untermieter vorab darauf hinweisen, dass in Deutschland Filme, Musik oder andere digitale Angebote nicht bedenkenlos heruntergeladen werden dürfen. Gerade Urlauber aus dem Ausland sollten ausdrücklich darüber informiert werden. „Am besten binden Vermieter diese Belehrung direkt in ihrer Anzeige auf der Wohnungsvermittlungsplattform ein“, rät Halm. Von diesem Hinweis in der Online-Anzeige sollten Sie Screenshots erstellen und am besten lassen Sie die Untervermieter beim Einzug unterschreiben, dass Sie diese ausdrücklich über das Verbot von illegalen Downloads informiert haben. Tipp: Richten Sie zusätzlich auf dem Router einen Gastzugang ein, den Sie ausschließlich Ihren Untermietern zur Verfügung stellen und den Sie selbst nicht verwenden. Vermieter, die eine Abmahnung erhalten haben, sollten diese ernst nehmen und sich beraten lassen. Wer Unterstützung braucht, kann die Online-Beratung der Verbraucherzentrale Bayern zum Urheberrecht unter www.verbraucherzentrale-bayern.de nutzen.