Der Bankenverband weist Kunden darauf hin, dass ab dem 14. September neue Regelungen für das Onlinebanking gelten. Ab diesem Datum müssen Banken mit einer sogenannten starken Kundenauthentifizierung die Identität des Nutzers überprüfen. Dafür sind mindestens zwei Faktoren notwendig. Das seit vielen Jahren angebotene iTAN-Verfahren erfüllt diese Vorgaben nicht mehr. Wer seine Bankgeschäfte also noch über eine TAN-Liste auf Papier realisiert, muss sich bis Mitte September um einen Wechsel des Authentifizierungsverfahrens bemühen.
Für jede Online-Überweisung ist dann eine eigens generierte TAN notwendig. Nur bei der Überweisungen von Kleinbeträgen kann auf eine TAN verzichtet werden. Auch Kartenzahlungen im Internet sollen künftig auf zwei Faktoren setzen. Die Nummer der Kreditkarte samt Prüfnummer reicht dann für Online-Einkäufe nicht mehr aus. Den Zugang zum Onlinebanking selbst wollen die Banken ab dem 14. September ebenfalls mit einem zweiten Faktor sichern. Dabei kann es sich um ein kostenpflichtiges Zusatzgerät für Verfahren wie BestSign, ChipTAN oder PhotoTAN handeln. Die Geräte erzeugen die TAN bei jeder Überweisung dynamisch. Alternativ lässt sich das Smartphone bei Verfahren wie QR-TAN oder AppTAN als Generator für diese Nummern nutzen. Das veraltete SMS-TAN-Verfahren, bei dem die TAN per Kurznachricht auf dem Handy landet, gilt mittlerweile als veraltet und wird nicht mehr von allen Banken unterstützt.