Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und Gmail hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun zugunsten von Google entschieden. Dem Urteil (C-193/18) zufolge ist Gmail kein Telekommunikationsdienst und darf daher auch nicht als solcher von der Bundesnetzagentur reguliert werden. Damit muss sich Gmail auch nicht an den in Deutschland geltenden Regeln für Telekommunikationsdienste halten.
Die Entscheidung bedeutet für Google vor allem, dass das Unternehmen für die deutschen Sicherheitsbehörden keine Schnittstellen einbauen muss, damit diese auf Daten der Nutzer zugreifen können. Es unterliegt damit also nicht einer staatlichen Überwachung. Außerdem muss sich Google auch nicht an die in Deutschland geltenden Datenschutzregeln bei Gmail halten.
Der Rechtsstreit zwischen Google und der Bundesnetzagentur über Gmail hatte bereits im Jahr 2012 begonnen. Dabei ging es um die Frage, ob Google mit Gmail einen Telekommunikationsdienst im Sinne des EU-Rechts anbietet. Google vertrat dabei die Ansicht, dass Gmail kein Telekommunikationsdienst ist, weil sein Mail-Dienst über das offene Internet funktioniert, ohne das den Nutzern dafür ein Internetzugang angeboten werden muss.
In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte Google zunächst verloren. In der nächsten Instanz verwies das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen den Fall an den Europäischen Gerichtshof (wir berichteten). Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof geht der Fall nun wieder zurück an das Oberverwaltungsgericht NRW, welches auf Grundlage des EuGH-Urteils den Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und Google noch abschließend klären muss.