Der Bundesrat hat heute (17.5.2019) wie erwartet der Verordnung über Elektrokleinstfahrzeuge zugestimmt. Es gibt aber gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zwei wichtige Änderungen.
1. E-Scooter beziehungsweise Elektrostehroller dürfen bald legal auf den Radwegen und Straßen fahren. Die Gehwege bleiben für E-Scooter dagegen gesperrt. Diesbezüglich hatte Scheuer seine Vorlage vor dem heutigen Beschluss geändert, weil der Widerstand gegen die Freigabe der Gehwege für E-Scooter zu groß war. Kritiker, zu denen auch die Versicherungsunternehmen gehörten, fürchteten eine Gefährdung von Fußgängern durch die E-Scooter. Nur in Ausnahmefällen, in denen eigens ein spezielles Schild angebracht ist, dürfen E-Scooter auch auf Gehwegen fahren.
2. In einem weiteren Punkt setzte der Bundesrat ebenfalls eine Änderung gegenüber dem Entwurf des Verkehrsministeriums durch: Es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren für alle E-Scooter. Also auch für die langsameren Modelle, die Scheuer bereits ab 12 Jahre frei geben wollte.
So geht es weiter: Jetzt muss die Gesetzesvorlage noch einmal ins Kabinett und kann dann voraussichtlich Mitte bis Ende Juni 2019 in Kraft treten.
Zur heutigen Entscheidung des Bundesrats über die Zulassung von E-Scootern in Deutschland erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: „Bitkom begrüßt die Entscheidung des Bundesrats, dass E-Scooter ebenso wie in vielen anderen Ländern künftig auch in Deutschland genutzt werden können. Wir brauchen gerade in unseren Städten alternative Formen der Mobilität. E-Scooter können eine ideale Ergänzung zu Bus und Bahn für die letzten Kilometer zum Ziel sein. Dadurch wird der öffentliche Personennahverkehr attraktiver und es können Autofahrten reduziert werden.“
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