Die fünfte Mobilfunkgeneration, kurz 5G genannt, ist nicht einfach nur die Weiterentwicklung von LTE. Der neue Mobilfunkstandard zeichnet sich vor allem durch kürzere Latenzzeiten und einen geringeren Stromverbrauch aus. Hier die wichtigsten Fragen zu 5G.
1. Welche Neuheiten und Vorteile bringt der neue 5G-Standard?
Im Gegensatz zu 3G (UMTS) und 4G (LTE) sind 5G-Netze weniger von der Besiedelungsdichte eines Gebiets abhängig, sondern von den Anforderungen der Nutzer. So sind bei 5G drei Anwendungsbereiche möglich: Das ultra-schnelle Breitbandnetz ist beispielsweise Voraussetzung dafür, hohe Datenraten mobil zu übertragen, etwa beim Streamen von 4K-Videos oder VR-Anwendungen. Dazu liefert 5G Datenraten von bis zu 10 GBit/s. Für den Bereich Internet of Things, bei dem verschiedene Geräte miteinander kommunizieren, bringt 5G die nötigen Kapazitäten mit und verbraucht dabei deutlich weniger Strom. Zwar werden dabei nur geringe Datenmengen ausgetauscht. Die Anzahl der Smart-Home-Komponenten, die miteinander vernetzt sind, wird jedoch weiter steigen. Der dritte Anwendungsbereich profitiert von der zuverlässigen Kommunikation und der geringen Latenzzeit von 5G, die beispielsweise beim autonomen Fahren gebraucht wird. Zum Vergleich: Bei 3G-Netzen lag die Reaktionszeit bei rund 100 Millisekunden und bei 4G-Netz etwa 30 Millisekunden. 5G verspricht eine Reaktionszeit von nur noch einer Millisekunde. Dank „Network Slicing“ ist es auch möglich, in einem physischen Netz mehrere virtuelle Netze mit unterschiedlichen Eigenschaften aufzubauen.
Siehe auch: 5G – Der neue Mobilfunk-Standard im Überblick
2. Wie werden die theoretischen Vorteile in die Praxis umgesetzt?
Die für die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen zuständige Bundesnetzagentur hat die Anforderungen für die Auktion der 5G-Frequenzen detailliert geregelt. Danach sollen bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 MBit/s versorgt werden. Zusätzlich sind je Betreiber 1000 5G-Basisstationen und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ zu errichten. Als maximale Latenz schreibt die Behörde höchstens zehn Millisekunden für alle Autobahnen und Bundesstraßen vor. In einer zweiten Ausbaustufe müssen bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 MBit/s sowie alle Landes- und Staatsstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 MBit/s versorgt sein. Ausnahmen mit geringeren Versorgungsauflagen gibt es nur für Unternehmen, die ganz neu in den Netzbetrieb einsteigen. Außerdem soll es per Antrag spezielle Frequenzen für Industriebetriebe geben, die damit Netze um den eigenen Firmensitz spannen können.
3. Braucht 5G zur Einführung eine neue Infrastruktur?
Ja. Das liegt vor allem daran, dass die Reichweite der 5G-Sendestationen deutlich geringer als die Reichweite der 4GSendestationen ist, dass also mehr Antennen errichtet werden müssen als bisher. Für eine flächendeckende Versorgung mit 5G sind bundesweit rund eine Million Stationen erforderlich, bei 2G/3G/4G sind es derzeit nur rund 60.000. Aber: 4G- und 5G-Netze werden in der Anfangsphase noch parallel betrieben, so dass der Ausbau stufenweise erfolgen kann. Um jedoch die Vorteile von 5G richtig ausreizen zu können, müssen Sie Mobilfunkstationen an das Glasfasernetz angebunden sein, so dass hier auch der Glasfaserausbau eine Rolle spielt. Bei der Umsetzung der Versorgungsauflagen erwartet die Bundesnetzagentur eine Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt. Durch vermehrte Kooperationen wie Infrastruktur-Sharing und Roaming lassen sich die Versorgungskosten deutlich senken. „Netzbetreiber haben mit geeigneten Diensteanbietern über die Mitnutzung von Funkkapazitäten zu verhandeln“, so die Bundesnetzagentur .
5G-Versteigerung: Vier Unternehmen bieten mit
4. Welche Provider werden Tarife für 5G anbieten?

An der Auktion um die 5G-Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz haben sich die Drillisch Netz AG (1&1), Telekom, Vodafone und Telefònica O2 beteiligt. Am 19. März begann die Auktion, die erfahrungsgemäß mehrere Wochen andauert. Der aktuelle Stand kann hier eingesehen werden. Das Mindestgebot für eine Lizenz liegt zwischen 1,7 und fünf Millionen Euro. Dabei kann jeder Bieter so viele Frequenzblöcke ersteigern, wie er möchte. Die Bundesnetzagentur rechnet mit einer Gesamtsumme von bis zu fünf Milliarden Euro.
5. Wer bekommt das Geld der Frequenz-Auktion?
Laut Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU sollen die Erlöse der Auktion in einen staatlichen Investmentfonds zum Ausbau der digitalen Infrastruktur fließen.
6. Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung von 5G?
Großer Knackpunkt bei 5G ist der Datenschutz. Die Bundesnetzagentur hat dazu einen Katalog an Sicherheitsforderungen erstellt, darunter auch die Vorgabe, dass „Systeme (…) nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden [dürfen], die nationale Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten.“ Auch müssten sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten erst eine geeignete Abnahmeprüfung bei Zulieferung bestehen und regelmäßig Sicherheitsprüfungen unterzogen werden. Im Zuge dieser Sicherheitsanforderungen stand etwa die Beteiligung Huaweis am 5G-Ausbau zur Diskussion. So sprach sich besonders die USA aus Angst vor Spionage dagegen aus, Technologie des chinesischen Unternehmens einzusetzen.
Siehe auch: Österreich startet bereits heute 5G-Mobilfunknetz
7. Welche Auswirkung hätte eine Beteiligung von Huawei an 5G?
Die USA haben Deutschland damit gedroht, dass eine Beteiligung eines nicht vertrauenswürdigen Lieferanten (siehe Punkt 6) eine Beeinträchtigung des Informationsaustauschs unter den Geheimdiensten nach sich ziehen würde. Laut einem Sprecher der US-Botschaft würde die Entscheidung „Fragen aufwerfen zur Integrität und Vertraulichkeit sensibler Kommunikation sowohl innerhalb dieses Landes als auch zwischen diesem Land und seinen Verbündeten“. Auch die Nato hat Einwände bezüglich der Beteiligung Huaweis. Die drei großen Netzbetreiber wollen Huawei dagegen beim Ausbau ihrer 5G-Infrastuktur miteinbeziehen. Man warte nur noch eine klare Rechtslage ab. Denn ein Verzicht auf Huawei würde eine Verzögerung der Einführung von 5G und höhere Kosten bedeuten.
8. Ab wann wird 5G in Deutschland einsatzbereit sein?
Der neue Mobilfunkstandard wird hierzulande frühestens 2020 in Betrieb genommen – und das angesichts der behördlichen Ausbauvorgaben bis 2022 zunächst nicht flächendeckend. Vermutlich wird es noch Jahre dauern, bis 5G seinen Vorgänger LTE (4G) in Bedeutung und Verbreitung überholt hat.
9. Wie sieht es bei 5G hinsichtlich der Strahlung aus?
Zwar haben 5G-Sendemasten im Vergleich zu 4G eine geringere Sendeleistung und sondern damit auch eine niedrigere elektromagnetische Strahlung ab. Aus dem gleichen Grund rücken sie jedoch auch näher an besiedelte Gebiete heran. Die daraus entstehenden Emissionen haben jedoch laut des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) keine nachteiligen Gesundheitswirkungen, so lange die Höchstwerte und die empfohlenen Grenzwerte eingehalten werden . Allerdings gibt es Menschen, die Leiden wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen auf die Nähe von Sendemasten schieben. Tatsächlich gibt es jedoch derzeit noch keine fundierten wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu, ob der so genannte Elektrosmog schädlich ist.
10. Welche Geräte unterstützen schon jetzt 5G?
Als erstes kompatibles Smartphone hat der chinesische Hersteller Xiaomi schon Ende des vergangenen Jahres sein Modell Mi MIX 3 vorgestellt. Auf dem Mobile World Congress (MWC) Ende Februar 2019 kamen weitere Modelle wie das LG V50 Thinq 5G , das Samsung S10 5G oder das ZTE Axon 10 Pro 5G. Schon etwas größer ist die Produktpalette bei 5G-Routern, dazu zählt auch das von AT&T in den USA angebotene Netgear-Gerät Nighthawk 5G Mobile Hotspot.