Die Entscheidung über die EU-Urheberrechtsreform rückt näher und am kommenden Samstag (23. März) sind europaweit viele Demonstrationen gegen die Reform geplant. Am Wochenende hat die CDU nun einen neuen Vorschlag gemacht, durch den die Einführung von Upload-Filtern mit Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform noch gestoppt werden sollen. Die “Upload-Filter” werden zwar in Artikel 13 nicht explizit genannt, Kritiker der Reform befürchten aber deren Einführung.
Und dies obwohl die CDU, CSU und SPD die Einführung von Upload-Filtern in ihrem Koalitionsvertrag noch als “unverhältnismäßig” abgelehnt hatten. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag auf Seite 49: “Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‘filtern’, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden.”
Stattdessen hat die CDU nun am Wochenende den Vorschlag für das Prinzip “Bezahlen statt Blocken” gemacht. Den Vorschlag haben Rechts- und Digitalpolitiker der CDU nach Initiative des CDU-Generalsekretärs Paul Ziemiek gemacht. Hauptziel der Vorschläge: “Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfilter geben”, wie es in dem Papier heißt. Außerdem wolle man erreichen, dass Inhalte in “der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird.”
Mit Artikel 13 sollen strengere Regeln dafür gelten, ab wann Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften müssen. Um Kosten zu vermeiden, so die Befürchtung der Kritiker, würden Youtube & Co. dann Upload-Filter einführen, um Inhalte bereits beim Hochladen zu überprüfen. Damit drohe eine Zensur und das Ende des freien Internets.
Der Vorschlag “Bezahlen statt Blocken” der CDU sieht vor, dass die Plattformen auf die Einführung von Upload-Filtern verzichten und damit auch weiterhin jegliche Inhalte bei Diensten hochgeladen werden können. Bis zu einer gewissen zeitlichen Grenze sollen alle Uploads von Lizenzgebühren befreit sein. Wie lang bzw. kurz solche Videos sein dürfen, ist dem CDU-Papier aber nicht zu entnehmen.
Für längere Videos müssen die Plattformen für die Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Inhalte eine Lizenz vom Rechteinhaber erwerben. Dazu müssen diese Inhalte einen “digitalen Fingerprint” mit der Kennzeichnung des Urhebers erhalten. Der Urheber kann aber auch auf den Erhalt einer Lizenzzahlung verzichten und/oder auf die Löschung des Inhalts bestehen. Im Übrigen gelte eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz.
“Damit hat jeder Urheber die Möglichkeit, für sein Werke eine Vergütung zu bekommen. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings”, heißt es in dem Vorschlag der CDU. Und weiter: “Private Nutzer werden in jedem Fall und im Sinne der Richtlinie vor einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen bei Uploads befreit.” Außerdem stelle “das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar.”
Bezahlen statt Blocken. Keine #Uploadfilter! Das ist unser @CDU -Modell für Art.13. Kreative bekommen Geld, Plattformen Rechtsicherheit, Nutzer können ihre Inhalte hochladen. Das ist fairer Ausgleich. Danke an @lietzkow, das @c_netz & meine tollen Kollegen pic.twitter.com/34mO8YoOUE
— Nadine Schön (@NadineSchoen) 15. März 2019
CDU-Bundestagsabgeordnete Nadine Schön wirbt mit folgenden Worten in einem Tweet für das “Bezahlen statt Blocken”-Prinzip: “Das ist unser CDU-Modell für Art. 13. Kreative bekommen Geld, Plattformen Rechtssicherheit, Nutzer können ihre Inhalte hochladen. Das ist fairer Ausgleich.”
Kritik am CDU-Vorschlag
Es gibt aber auch Kritik an dem Vorschlag der CDU. Vor allem deshalb, weil die CDU im EU-Parlament zwar für die EU-Urheberrechtsreform stimmen, hierzulande aber die Einführung eines Upload-Filters verhindern will.
IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke äußert in einem auf Youtube am Samstag hochgeladenen Video auch konkrete Kritik an dem Vorschlag und sieht einige Mängel. Schmunzeln muss Solmecke beim Vorschlag, dass eine Lizenz nur dann gezahlt werden müsse, wenn ein urheberrechtlich geschütztes Werk eine digitalen Fingerprint besitze. Ein Raubkopierer werde wohl kaum einen kompletten, geklauten Kinofilm mit einem solchen digitalen Fingerprint hochladen. Unklar sei auch, was genau mit “im Übrigen gilt ein gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz” gemeint sei.
Die komplette Analyse des CDU-Vorschlags durch Solmecke sehen Sie im folgenden Video.
Der SPD-EU-Abgeordnete Tiemo Wölken kritisiert in einem Tweet ebenfalls den Vorschlag der CDU: “Die @CDU merkt, dass #NieMehrCDU nicht von #bots gerufen wird. Jetzt finden sie #Upoadfilter doof. Aber nur ein bisschen & nur in Deutschland.”
Kommentar: EU blamiert sich mit der geplanten Urheberrechtsreform