Der Messenger WhatsApp wird in immer mehr Schulen dazu genutzt, um die Kommunikation zwischen Lehrer, Klasse und Eltern abzuwickeln. Der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), Alexander Lorz, sieht darin ein datenschutzrechtliches Problem : Über derartige Dienste dürften keine personenbezogenen Daten ausgetauscht werden. Im Falle einer Krankmeldung per WhatsApp sei dieser Anspruch nicht gewährleistet. Genauso sollten Informationen, die den Unterricht oder die Benotung betreffen, nicht über Dienste wie WhatsApp besprochen werden.
In einigen Bundesländern sei die Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern schon untersagt. Eine deutschlandweit einheitliche Regelung gebe es aber nicht. In Niedersachsen sei man gerade dabei, alternative Messenger zu finden, die den Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden. Mit Elternportalen will sich der Deutsche Lehrerverband dem Problem von einer anderen Seite nähern. Hier könne man die Kommunikation durch Passwörter schützen und gleichzeitig unter die Aufsicht der Schule stellen. Nach Ansicht des Präsidenten des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, seien hier die Bundesländer in der Pflicht. Diese sollten sich auch dringend um landesweite Lernplattformen sowie Schoolclouds kümmern.