Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der hierzulande durchaus umstrittene Rundfunkbeitrag rechtmäßig und konform zu EU-Recht ist. Der Rundfunkbeitrag sei keine „unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht“, zitiert Spiegel Online den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Konkret ging es also um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist.
Der Europäische Gerichtshof wurde tätig, weil ihn das Landgericht Tübingen angerufen hatte, um diese Frage zu klären. Denn die Landesrundfunkanstalt Südwestrundfunk (SWR) wollte von säumigen Beitragszahlern deren ausstehende Rundfunkbeiträge zwangsweise eintreiben lassen. Gegen die Vollstreckungsmaßnahmen legten die Nicht-Zahler Rechtsmittel ein. Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Tübingen. „Das in zweiter Instanz mit diesen Verfahren befasste Landgericht Tübingen war der Auffassung, der Rundfunkbeitrag und die hoheitlichen Vorrechte der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Beitreibung verstießen gegen das Unionsrecht, insbesondere das Recht der staatlichen Beihilfen, und hat dem Gerichtshof mehrere Fragen vorgelegt“, erklärt der Europäische Gerichtshof den Grund für das Verfahren.
Der Europäische Gerichtshof begründet seine Entscheidung folgendermaßen: „Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof erstens fest, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt. Es war daher nicht erforderlich, die Kommission von dieser Änderung als Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten (die Kommission hatte im Jahr 2007 befunden, dass die Rundfunkgebühr als bestehende Beihilfe einzustufen sei).
Der Gerichtshof stellt zweitens fest, dass es die Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen nicht verbieten, dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben.“ (Zitat Ende)
Bereits im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Rundfunkgebühr verfassungsgemäß sei. Wer mehrere Wohnungen benutzt, kann sich aber vom Rundfunkbeitrag für die Nebenwohnungen befreien lassen. 2013 wurde der Rundfunkbeitrag in Deutschland eingeführt. Er ersetzte die bis dahin erhobene Rundfunkgebühr (auch als GEZ-Gebühr bezeichnet), gegen die es ebenfalls großen Widerstand gab. Während die Rundfunkgebühr von der GEZ für jedes Empfangsgerät eingezogen wurde, wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt kassiert. Unabhängig von der Frage, ob sich darin überhaupt Geräte zum Empfang der Programme von ARD, ZDF und Deutschlandfunk befinden. Derzeit muss man pro Wohnung 17,50 Euro bezahlen unabhängig davon, ob man tatsächlich die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk anschaut beziehungsweise anhört.
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