„Weniger Hetze und mehr europäische Inhalte bei Videostreamingdiensten“ ist eine neue Verordnung des Rats der Europäischen Union überschrieben. Darin schreibt die EU Netflix, Amazon Prime und anderen Videostreaminganbietern unter anderem vor, wie viele der angebotenen Inhalte künftig aus Europa stammen müssen. Die EU hat ihre Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste deshalb aktualisiert, damit für das traditionelle Fernsehen und für die Videostreamingangebote sowie Video-on-Demand-Anbieter im Internet künftig gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die Details der neuen Regelung.
Mehr kulturelle Vielfalt und mehr europäische Inhalte
So schreibt die EU jetzt vor, dass künftig „Anbieter audiovisueller Mediendienste auf Abruf“ dafür sorgen müssen, dass ihre Kataloge einen Mindestanteil europäischer Werke von 30 Prozent enthalten. Netflix hatte seinen Anteilseignern bereits mitgeteilt , dass es davon ausgeht die neue EU-Quote erfüllen zu können. Obwohl Netflix von solchen Quoten nichts hält.
Schutz vor Gewalt verherrlichenden Inhalten und Hetze
Außerdem hat die EU mit ihren aktualisierten Vorschriften erstmals auch für Videostreaming- und Video-on-Demand-Plattformen Regeln erlassen, um sicherzustellen, „dass die Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere Minderjährige, besser vor Gewalt verherrlichenden oder schädlichen Inhalten oder Hetze geschützt sind.“ Die Videoplattformen müssen laut der neuen Richtlinie schnell reagieren, wenn Nutzer anstößige Videos melden und für das Melden einfache Werkzeuge bereitstellen. Zudem sollen die Streamingdienste Kinder und Jugendliche vor schädlichen Werbeinhalten schützen.
Der Rat hat die neue Richtlinie am 6. November 2018 angenommen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 21 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
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