(Update, 9.11.2018: Video hinzugefügt)
Mittlerweile hat sich auch die EU-Kommission zu der Kritik von Youtube-Chefin Susan Wojcicki an der geplanten Reform geäußert. Wojcicki hatte in diesem offenen Brief zu Protesten mit dem Hashtag #SaveYourInternet aufgerufen. Einem Aufruf, dem seit einigen Tagen viele Youtuber und Nutzer eifrig folgen.
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte laut der Deutschen Presseagentur, dass der Vorwurf, die EU sei gegen das Internet, ein “Unsinn” sei. Der Artikel 13 richte sich nicht gegen Youtube-Nutzer. “Sie werden weiterhin in der Lage sein, das zu tun, was sie heute tun, etwa Anleitungen oder andere kreative Inhalte hochladen”, so der Sprecher der EU-Kommission. Ziel sei es, die Rechteinhaber zu stärken und zu erreichen, dass sie ihre Inhalte besser vergütet erhalten.
Was ist da los?
Anlass ist der Artikel 13, der Teil einer neuen Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union ist. Sollte er – irgendwann – in Kraft treten, so die Befürchtung, dann bestehe Gefahr für die Zukunft des Internets. Fast 2 Million Nutzer haben mittlerweile eine Petition gegen den Artikel 13 hier auf Change.org unterzeichnet.
Fakt ist allerdings: In der aktuellen (mehrmals in der Vergangenheit veränderten) Formulierung richtet sich besagter Artikel gar nicht gegen die Internetnutzer, kleinere Gruppen oder etwa Wikipedia, sondern gegen große Internet-Unternehmen, wie etwa Youtube, Facebook und Twitter, die mit den Inhalten von Nutzern gutes Geld verdienen.
Diese Unternehmen, so heißt es in Artikel 13, sollen künftig direkt für die Urheberrechtsverstöße ihrer Mitglieder haftbar gemacht werden können.
Youtube schürt Angst und mobilisiert seine Nutzer
Dagegen wehren sich diese Unternehmen schon lange, schließlich stört dies ihr Geldverdienen. Entsprechend rührt auch Youtube derzeit verstärkt die Angst und fordert über diese Seite die Youtuber dazu auf, sich an dem Protest mit dem Hashtag “#SaveYourInternet” zu beteiligen.
„In der aktuellen Formulierung könnte Artikel 13 Millionen von Menschen in der EU daran hindern, Inhalte auf Plattformen wie YouTube hochzuladen. Hunderttausende Jobs wären gefährdet, darunter die von europäischen YouTubern, Unternehmern und Künstlern sowie ihrer Mitarbeiter“, sorgt sich Youtube. Und fügt hinzu: „Europäische Zuschauer könnten außerdem den Zugang zu Milliarden von Videos von YouTubern und Künstlern aus der ganzen Welt verlieren.“
In der Tat wird da ein Horrorszenario gezeichnet. Verschwiegen wird seitens Youtube allerdings auf besagter Seite, dass das Unternehmen bereits jetzt schon mit ContentID die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte auf Urheberrechtsverstöße hin überprüft. Schlägt ContentID zu, dann erlaubt Youtube nicht die Veröffentlichung.
Ist es nun grundsätzlich Zensur, wie einige Youtuber aktuell in ihren Clips behaupten, wenn die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte verstärkt kontrolliert wird? Die Antwort darauf lautet nein, denn Urheberrechtsschutz hat nichts mit Recht auf freie Meinungsäußerung zu tun.
Keine große Änderung durch Artikel 13 zu erwarten?
Warum sollte also Artikel 13 dafür sorgen, dass Youtube-Kanäle geschlossen werden müssen? Solange die Youtuber wie bisher ihr Ding machen, ändert sich auch nichts an der Lage. Hinzu kommt: Bisher ist der Artikel 13 noch gar nicht endgültig formuliert, weil zwischen den Verantwortlichen noch kräftig diskutiert wird und unterschiedliche Ansichten bestehen, die in diesem Blogeintrag sehr gut erläutert und verglichen werden.
Kurz zusammengefasst: Die eine Seite möchte beispielsweise Dienste ausnehmen, die bereits Upload-Filter einsetzt. Womit Youtube ohnehin aus dem Schneider wäre und alles beim Alten bliebe. Die andere Seite möchte diese Ausnahme nicht machen. Derzeit ist noch völlig unklar, welche Seite sich durchsetzen wird
In beiden Szenarien würde aber ziemlich sicher kein Ende von Youtube-Kanälen drohen. Außer für Youtube-Kanäle, die massiv Urheberrechtsverletzungen betreiben. Aber denen droht ja mit Content ID ohnehin schon jetzt die Schließung. Immer wieder betonen aber verantwortliche Politiker, dass sich Artikel 13 nicht gegen einzelne Youtuber richte, sondern auf den Dienstanbieter ziele.
Angst vor Upload-Filtern ist berechtigt
Content ID beweist allerdings, wie schlecht solche Upload-Filter teils funktionieren. Es gibt viele Berichte von Youtubern, die ihre Inhalte nicht hochladen konnten, weil Content ID falschen Alarm schlug. Es gibt aber auch trotz Content ID unzählige Videos auf Youtube, bei denen ganz klar Urheberrechte verletzt werden – und dies seit Jahren, ohne dass Youtube sich darum kümmern würde. Verschärfte oder erweiterte Upload-Filter bergen die Gefahr in viel mehr Fällen zu versagen. Für die Ersteller der Inhalte sorgt dies wiederum für mehr Ärger, wenn sie ihre Inhalte freischalten lassen wollen.
Auch weiterhin keine Angst müssen aber Internet-Nutzer und damit auch Youtuber haben, die wie bisher Urheberrechte achten und unter Umständen selbst als kreative Nutzer von dem verbesserten und aktualisierten Urheberschutz profitieren.
Cool bleiben – es besteht jetzt kein Grund zur Panik
Bei aller – doch auch berechtigter – Kritik an Artikel 13 heißt es letztendlich doch cool bleiben und sich informieren. Wie heißt es so schön: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Vor allem gilt es jetzt abzuwarten, wie die endgültigen Formulierungen des Artikel 13 lauten werden. In diesem Jahr wurde im Internet bereits einmal die große Angst geschürt: Vor der Einführung der DSVGO im Mai 2018. Man kann heute zur DSVGO stehen wie man will, der große, oft beschworene Gau für die Websites ist nicht eingetreten.
Verlage haben übrigens auch noch Artikel 11 im Blick. Hier geht es um das sogenannte Leistungsrecht und ob Internet-Dienste, wie Google oder Facebook, den Verlagen Geld bezahlen müssen, wenn sie Auszüge aus ihren Websites – sogenannte Snippets – verwenden. Auch hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen und der Internet-Riese Google hat bereits in Spanien gezeigt, dass er sich die Einführung einer Linksteuer nicht gefallen lässt und Google News in Spanien bereits im Jahr 2014 eingestellt.