Die Verbraucherzentrale Bayern rät Besitzern von Nebenwohnungen, die sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Nebenwohnung befreien lassen wollen, bereits bei der Antragstellung zur Befreiung alle nötigen Unterlagen beizulegen. Denn laut den Verbraucherschützern „stehen einige Anträge zur Befreiung noch aus, da wichtige Unterlagen der Antragsteller fehlen.“ Konkret raten die Verbraucherschützer: „Liegt die melderechtliche Bestätigung der Nebenwohnung oder ein Zweitwohnungssteuerbescheid schon bei dem Befreiungsantrag vor, so kann damit das Prüfverfahren des Rundfunkbeitragsservice erheblich verkürzt werden“. Kann der Antrag nicht sofort bearbeitet werden, entsteht dadurch dem Beitragszahler aber kein Nachteil. Denn zu viel gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet.
Hintergrund: Für Nebenwohnung(en) kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Wer an mehreren Wohnorten gemeldet ist und für jeden Wohnort den Rundfunkbeitrag bezahlt, kann sich seit Sommer 2018 für die Nebenwohnung(en) vom Rundfunkbeitrag befreien lassen – damit setzt der Beitragsservice ein BGH-Urteil um. Das dafür erforderliche Formular im PDF-Format finden Sie auch auf der gewohnten Webseite für Befreiungsanträge aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen.
Über diesen Link kommen Sie direkt zum Formular für die Befreiung der Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag. Alternativ können Sie sich den Antrag auch als PDF herunterladen.
Das PDF können Sie elektronisch ausfüllen und dann ausdrucken und zusammen mit der Bescheinigung der Meldebehörde, aus der Haupt- und Nebenwohnung zu entnehmen sind, per Brief oder Fax an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu schicken. Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch eine reine Online-Beantragung möglich sein.
Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die Hauptwohnung als auch die Nebenwohnungen auf den Antragsteller angemeldet sind. Das müssen Sie gegenüber dem Beitragsservice nachweisen. Sie müssen also eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt einholen, die in der Regel gebührenpflichtig ist.
Alle Beitragszahler, die bereits einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen gestellt haben, wird der Beitragsservice in den kommenden Wochen anschreiben, falls noch Angaben oder Nachweise fehlen. Alle Anträge werden der Reihe nach abgearbeitet.
Paare, die mehrere Wohnungen besitzen, müssen aufpassen: Zahlt der eine Partner den Rundfunkbeitrag für die Erstwohnung und der andere Partner den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung, so kann das Paar die Befreiung für den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung nicht beantragen. Sondern das Paar muss sich darauf einigen, dass einer von beiden für beide Wohnungen als Rundfunkbeitragszahler registriert wird. Erst dann kann sich der Betreffende dann vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung befreien lassen. Zudem muss der zahlende Partner an beiden Wohnsitzen gemeldet sein. Welches (volljährige) Familienmitglied sich für eine gemeinsam genutzte Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet, kann die Familie selbst entscheiden
Wichtig: Die Befreiung gilt rückwirkend zum 18. Juli 2018. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden mit den Beiträgen für die Hauptwohnung verrechnet oder zurückerstattet.