Ob „Black Friday“, „Sommer Special“, „Super Weekend“ oder ein vermeintlicher Räumungsverkauf – irgendeinen Anlass zu einer Rabatt- oder Werbeaktion findet der Handel eigentlich immer. Und weil solche Aktionen ja verkaufsfördernd sein sollen, müssen sie unter die Leute gebracht werden, im Online-Handel vorzugsweise per Newsletter.
Da ist es natürlich ärgerlich, wenn man als Kunde kurz vorher genau bei diesem Internetshop Ware gekauft, aber nicht von den vergünstigten Preisen profitiert hat. Bei einem Rechner im Wert von 500 Euro machen beispielsweise 15 Prozent immerhin 75 Euro aus, die man sich hätte sparen können. Mancher Kunde fühlt sich durch solche Rabatthinweise kurz nach einem Kauf sogar regelrecht veräppelt.
Doch der Spieß lässt sich auch umdrehen: Ist nämlich die 14-tägige Widerrufsfrist – diese beginnt erst mit dem Tag der Zustellung beziehungsweise Abholung bei der Post, Abholstation oder dem Paketshop – noch nicht verstrichen, können Sie den Kauf ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sie können die gleiche Ware mit Rabatt alternativ einfach erneut bestellen und anschließend erst den ersten Kauf widerrufen, natürlich fristgerecht innerhalb der zwei Wochen. Eine ganz andere Frage ist, ob es den Aufwand lohnt, wegen ein paar Euro die gekaufte Ware wieder einzupacken, zu versenden und auf die neue zu warten.

Alternativ haben wir in einem konkreten Fall ausprobiert, den Händler per Mail zu dem Rabatt zu bewegen: „Sehr geehrte Damen und Herren, vor wenigen Tagen habe ich bei Ihnen den Rechner XY zum Preis von 444 Euro gekauft … Nun bekam ich heute Ihren Newsletter, dass der gleiche Rechner jetzt 66,60 Euro (15 Prozent) günstiger ist.
Da der PC bei mir noch unausgepackt steht, die 14tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist …, mache ich den Vorschlag, dass Sie mir die Differenz in Höhe von 66,60 Euro erstatten … Besten Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen“.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten, auch wenn der Händler „nur“ einen Gutschein über 30 Euro anbot. Der Kunde akzeptierte trotzdem, weil er das unnötige Hin- und Herschicken absurd gefunden hätte. Vermutlich hätte man sogar noch nachverhandeln können.
Fazit: Abgesehen vom geringen Zeitaufwand für eine E-Mail immerhin 30 Euro gespart und dazu ein gutes Gefühl.
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