Wie die österreichische Nachrichtenseite heute.at berichtet, regte sich ein 26 Jahre alter Österreicher in einer rund 6000 Mitglieder zählenden Facebook-Gruppe, in der vor Polizeikontrollen gewarnt wird, über eine seiner Meinung nach „unnötig feige“ versteckt aufgestellte Geschwindigkeitskontrolle auf. Das Posting war verbunden mit der Anrede „du“ und direkt darauffolgend mit dem Stinkefinger-Emoji (ausgestreckter Mittelfinger). Das Posting wurde am 28. Mai 2018 um 17.52 Uhr erstellt.
Woher wir das Datum des vor der Radarkontrolle warnenden Postings so genau kennen? Weil es in dem Schreiben von der “Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha, Fachgebiet Strafen” steht, das der Facebook-Nutzer Wochen später bekam. Das Schreiben erklärt ausführlich den Tatbestand – das Posting war an einen großen Personenkreis gerichtet, es enthält die Anrede eines Polizisten mit „du“, verbunden mit dem Stinkefinger-Emoji – und die daraus resultierende Folge: 50 Euro Geldstrafe. “Wegen eines groben Verstoßes gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit” und “stellt einen groben Verstoß gegen diejenigen Pflichten dar, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat”, steht in dem Schreiben in bestem österreichischen Beamten-Deutsch zu lesen.
Aufgrund der Kombination aus „du“ und Stinkefinger-Emoji handelt es sich offensichtlich um die Beleidigung eines Polizisten, so empfindet es zumindest die Behörde. Diese “Verwaltungsübertretung” wird nach §1 des NÖ Polizeistrafgesetzes geahndet. Mit 50 Euro Geldstrafe.
Der Betroffene will vor dem Bezahlen erst noch eine Rechtsberatung einholen und klären lassen, ob das Verhängen der Strafe wegen des Facebook-Postings rechtens ist.