Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) verstößt Mobilfunkanbieter Vodafone mit seinen Vodafone-Pass-Angeboten gegen geltendes EU-Recht. Die Option ist bei Vodafone in insgesamt vier Kategorien erhältlich. Damit können Nutzer die Apps ausgewählter Vertragspartner nutzen, ohne dass die dabei verbrauchten Daten ihr monatliches Inklusivvolumen belasten. Im Chat-Pass sind beispielsweise Messenger wie WhatsApp und der Facebook Messenger inbegriffen, im Social-Pass ist die Nutzung von Instagram und Twitter inklusive, im Music-Pass können Spotify und Deezer gratis genutzt werden und der Video-Pass deckt Dienste wie Netflix und Amazon Prime Video ab.
Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband birgt der Vodafone Pass jedoch mehrere Einschränkungen . So weist Vodafone im Kleingedruckten darauf hin, dass der Service nur auf das Inland begrenzt ist. Im EU-Ausland werden verbrauchte Daten, die eigentlich von den vier Pässen eingeschlossen werden, auf das Datenvolumen angerechnet. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO). Die Verordnung sieht vor, dass Verbraucher ihren Mobilfunktarif auch im EU-Ausland nutzen können. Das muss nach Ansicht des Bundesverbandes auch für die Vodafone-Pässe gelten.
Vodafone schließt in den Vertragsbedingungen außerdem die Nutzung über einen Hotspot, im Falle des so genannten Tetherings aus. Der Vodafone Pass kann also nur von dem Gerät genutzt werden, das auch die entsprechende SIM-Karte enthält. Werden die jeweiligen Partner-Apps auf einem anderen Gerät genutzt, das nur per Tethering mit der SIM-Karte verbunden ist, wird das verbrauchte Datenvolumen angerechnet. Laut TSM-VO haben Verbraucher das Recht, ein Gerät ihrer Wahl zu nutzen.
Als irreführend stuft der vzbv auch die Werbung für den Vodafone-Pass auf der Website des Mobilfunkanbieters ein. Das Unternehmen erwecke dabei den Eindruck, als könnten die Pass-Angebote ohne Einschränkung genutzt werden. Lediglich in einer kleinen Fußnote, die auf die Preisliste verwies, konnten Verbraucher die Beschränkungen für das Zusatzangebot einsehen. Hier hat Vodafone inzwischen nachgebessert und die Bedingungen auf seiner Website deutlicher hervorgehoben. Eine Unterlassungserklärung, die Vodafone dazu verpflichtet, irreführende Werbung in Zukunft zu unterlassen, wollte der Konzern jedoch nicht unterzeichnen.
Es bleibt abzuwarten, ob der vzbv mit seiner Klage vor dem Landgericht Düsseldorf Erfolg haben wird. Entscheidet das Gericht zugunsten der Verbraucherschützer, muss Vodafone bei seinen Vodafone-Pass-Optionen eventuell nachbessern.