Als Facebook 2014 Whatsapp übernahm, betonte Facebook, es gebe nicht einmal die Möglichkeit, Daten zwischen den Diensten abzugleichen. Für die Nutzer solle sich „nichts ändern“.
Bereits 2016 änderte Whatsapp seine Nutzungsbedingungen dahingehend, dass Informationen der App-Nutzer mit dem Mutterkonzern Facebook geteilt werden konnten. Deutsche Datenschützer untersagten dies, Facebook wollte damals mittels Klage dagegen vorgehen, verlor den Prozess jedoch.
Hier hat sich nun doch etwas getan. Auf einer Unterseite der Whatsapp-Homepage wird beschrieben, was aktuell mit dem Mutterkonzern geteilt wird. Hier ein Auszug der Unterseite:
[…] Dazu gehören die Telefonnummer, die du bei der Registrierung für Whatsapp verifiziert hast, einige Geräteinformationen […] und einige deiner Nutzungsinformationen […] Die Informationen sind in jedem Fall sicher und werden nicht mit Dritten außerhalb der Facebook-Unternehmen geteilt. Die geteilten Informationen sind außerdem nicht für andere Benutzer weiterer Produkte der Facebook-Unternehmen sichtbar.
In den Datenschutz-Richtlinien der App gibt es diese Informationen nicht, dort geht es nur darum, dass auf Whatsapp geteilte Inhalte nicht weitergegeben werden.
Für Facebook hat das damalige Verbot keine Gültigkeit mehr. Durch die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist jetzt die Datenschutzbehörde in Irland zuständig. Gegenüber golem.de bezeichnete das der Datenschutz-Beauftragte Johannes Caspar, der die Datenweitergabe damals untersagt hatte, als “alarmierend” und sieht die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Facebook verletzt.
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