Das Bundesverfassungsgericht prüft ab morgen die Rechtmäßigkeit des deutschen Rundfunkbeitrags. In seiner derzeitigen Form wurde er 2013 eingeführt und beträgt monatlich 17,50 Euro für jeden Haushalt – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte oder der Anzahl der Familienmitglieder. Insgesamt vier Kläger hatten den Fall vor die Karlsruher Richter gebracht. Das Gericht soll in dieser Woche prüfen, ob der Beitrag verfassungswidrig ist, da er unabhängig von der Anzahl der Empfangsgeräte erhoben wird. Strittig ist außerdem, ob der Beitrag als Steuer gewertet werden kann, die die Bundesländer aufgrund mangelnder Kompetenzen eigentlich gar nicht erheben dürften.
An der Grundeinschätzung, dass die Öffentlich-Rechtlichen eine unabhängige Finanzierung benötigen, will das Bundesverfassungsgericht nicht rütteln. Es soll vielmehr geklärt werden, ob es sich bei den monatlichen Zahlungen nun um eine Gebühr oder um einen Beitrag handelt. Eine Entscheidung in diesem Fall würde zukünftig etwa beeinflussen, ob der Rundfunkbeitrag auch auf Zweitwohnungen erhoben werden darf. Die Autovermietung Sixt – die ebenfalls zu den vier Klägern gehört – erhofft sich ein positives Urteil in Hinblick auf die Beitragsbemessung bei Unternehmen. Diese wird aktuell durch die Anzahl von Mitarbeitern, Firmenwagen und Betriebsstätten vorgenommen.