Ab Ende Mai 2018 greift die neue EU-Datenschutzverordnung. Auch das soziale Netzwerk Facebook stellt sich auf die neuen Anforderungen ein und kündigte in dieser Woche mehrere Änderungen an . Während das Mindestalter für die Nutzung von Facebook auch weiterhin bei 13 Jahren liegt, bekommen Eltern nun mehr Mitbestimmungsrecht für die Altersgruppe zwischen 13 und 15 Jahren. Sie können beispielsweise per Bestätigung bestimmen, ob ihre Kinder auf Facebook Angaben zu ihrer Religionszugehörigkeit, ihrer sexuellen Ausrichtung und zu ihrer politischen Einstellung machen dürfen. Bei Teenagern ist der Account-Status nach der erstmaligen Registrierung bei Facebook außerdem auf „nicht-öffentlich“ geschaltet und ihnen wird auf Wunsch der Eltern keine personalisierte Werbung auf Basis von Partnerdaten angezeigt. Weiterhin können Facebook-Nutzer nicht nach den Geburtstagen und den Heimatstädten von Teenagern suchen.
Nachdem Facebooks Gesichtserkennungsfunktion nun bereits seit sechs Jahren in vielen Ländern verfügbar ist, kommt sie nach langen Rechtsstreitigkeiten in diesem Jahr nun auch nach Kanada und Europa. Die Nutzung ist laut Facebook freiwillig und kann auch deaktiviert werden. Das Feature schlägt die Markierung von Freunden in Fotos und Videos vor, es soll außerdem erkennen, wenn Fotos missbräuchlich – etwa für ein Fake-Profil – verwendet werden. Die Gesichtserkennung ist nur für Nutzer verfügbar, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die neuen Sicherheitsvorkehrungen für Teenager werden voraussichtlich nicht dazu beitragen, dass jüngere Nutzer die Plattform weiterhin als „cool“ empfinden. Facebook hat bereits seit einiger Zeit ein Abwanderungsproblem mit Nutzern unter 24 Jahren. Allein in diesem Jahr wird das Netzwerk laut dem Marktforschungsunternehmen eMarketer mehr als zwei Millionen Nutzer im Teenager-Alter verlieren .
Facebook: Neue und verbesserte Privacy-Tools