R für Restricted: Seit dem Erfolg von Superhelden-Abenteuern wie „Deadpool“ im Jahre 2016 tritt das Label verstärkt in das Bewusstsein von Filmkonsumenten. Es wird von der Motion Picture Association of America (MPAA) vergeben, in der sich die sechs größten US-Filmstudios – darunter Walt Disney, Universal, Sony Pictures Entertainment oder Warner Brothers zusammengeschlossen haben. Als freiwillige Selbstkontrolle vergibt die MPAA Altersempfehlungen für die eigenen Filme. Prangt ein großes „R“ auf der Packung, darf der Inhalt lediglich von Zuschauern konsumiert werden, die 17 Jahre oder älter sind. Ist das nicht der Fall, muss ein Erwachsener anwesend sein – insbesondere bei einer Kinovorstellung. Filme mit R-Rating zeigen Bilder, in denen Brutalität, Sex und Drogen in unverblümter Weise vorkommen. Die Vorgabe ist zwar nicht rechtsverbindlich, wird jedoch von den Kinobetreibern in den USA anerkannt und durchgesetzt.
Die Kennzeichnung mittels „R“ ist allerdings nicht die strengste Einschätzung von Filmmaterial. Sehen Sie „NC-17“ (No one 17 and under admitted) auf dem Cover, so dürfen ausschließlich Personen ab 18 Jahren den Film ansehen. Für Kinder sind die Inhalte auch dann nicht zugelassen, wenn sie sich in Begleitung von Erwachsenen befinden.
PG: Die weiteren Einstufungen der MPAA für etwas kniffliges Filmmaterial tragen häufig das Kürzel „PG“ – Parents Guidance Suggested – elterliche Anleitung empfohlen. Dabei gibt es zweierlei Abstufungen: Sehen Sie ausschließlich die beiden Buchstaben „PG“, können einige Inhalte wie etwa Gewaltszenen oder die kurze Darstellung von Nacktheit sowie Flüche und andere Kraftausdrücke für junge Zuschauer ungeeignet sein.
Anders bei PG-13: Das Kürzel steht für „Parents strongly cautioned“ und bedeutet, dass Erwachsene vor den Inhalten stark gewarnt sein sollten, weil sie für Kinder unter 13 Jahren nicht geeignet sein können. Hierzu zählen Szenen mit Drogengebrauch, Nacktheit oder Gewalt. Letztere ist dann entweder sehr realistisch oder drastisch dargestellt. Mit Flüchen ist bei diesen Inhalten zu rechnen. Die Einstufung ist im Jahre 1984 nachträglich ergänzt worden, um die Kluft zwischen „P“ und „R“ sanfter zu gestalten. Ausschlaggebend war dabei der Druck der Produzenten des Films „Indiana Jones und der Tempel des Todes“.
G: Unbedenklich sind für die MPAA lediglich Filme mit dem Label „G“, das für General Audiances oder allgemeines Publikum steht. Diese Inhalte können zwar auch etwas Gewalt enthalten, Sex oder Fluchereien kommen jedoch nicht vor.

FSK: Das Kürzel steht für „Freiwillige Selbstkontrolle“ der Filmwirtschaft und stellt das deutsche Pendant dar, das von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) getragen wird. Die FSK ist finanziell autonom und stützt sich bei der Beurteilung von Filminhalten auf das Jugendschutzgesetz, die Feiertagsgesetze der Bundesländer und die eigenen Grundsätze, die von der Grundsatzkommission erlassen werden. Diese besteht aus zwanzig Vertretern der Film- und Videobranche.
Das begutachtete Material wird in FSK-Altersfreigaben eingeteilt und bedarf daher weniger der Erklärung als die Buchstaben- und Zahlenkombinationen der MPAA. Grundsätzlich startet die Freigabe stets mit der angegebenen Zahl. Das Label „FSK ab 6“ bedeutet, dass der Film ab sechs Jahren freigegeben ist. Bei Filmvorführungen im öffentlichen Raum – zum Beispiel im Kino – umfasst die Prüfung nicht nur den Kinofilm, sondern auch die Trailer und Werbeeinspielungen. Freigaben können ebenfalls verweigert werden, wenn der Inhalt des Films als „schwer jugendgefährdend“ eingestuft wird – etwa bei Gewaltverherrlichung. Eine FSK-Freigabe ist nur bei „einfacher Jugendgefährdung“ oder „Jugendbeeinträchtigung“ überhaupt möglich. Sie gilt eventuell für eine Kinovorführung, jedoch nicht automatisch auch für eine Veröffentlichung auf einem Datenträger wie etwa DVD oder Blu-ray. Kinofilme, die ab zwölf Jahren freigegeben sind, dürfen von Kindern ab sechs Jahren angesehen werden, wenn sie sich in Begleitung eines sorgeberechtigten Erwachsenen befinden. Bei der Altersfreigabe „ab 16“ gibt es diese Möglichkeit nicht. Die Eltern können sogar anwesend sein, trotzdem müssen die Jugendlichen die Altersvorgabe erfüllen. Sind sie jünger, dürfen sie den Film nicht in der Öffentlichkeit ansehen.
Wer sich per Mobilgerät informieren will, wie ein bestimmter Film eingestuft ist, der kann das über die FSK-App tun. Diese ist kostenlos und für Android und iOS verfügbar. Neben der Altersfreigabe bietet sie die Begründung sowie Trailer und Infos zu aktuellen Filmen.
Tipp: Wer heute Musik hören möchte, der greift immer öfter auf Streaming-Dienste aus dem Internet zurück. Auch für Android-Geräte ist die Auswahl inzwischen hervorragend. Die besten und vielseitigsten Musik-Streaming-Apps stellen wir Ihnen vor.