Die Polizei von Aachen ist unter die Dichter gegangen. Sie reimt auf Facebook: „Es war einmal ein Weib, das zeigte seinen Unterleib – bei Skype.“ Die Sicherheitsbehörden wollen damit vor einer fiesen Erpresser-Masche warnen, die Männer mit Sex-Chats in die Falle lockt und dann erpresst. Zwar gibt es die Sex-Chat-Falle schon länger, wie die Polizei von Aachen www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/3841622 einräumt. Doch im Raum Aachen sollen sich die Fälle von Sex-Chat-Fallen mit Erpressung häufen.
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So funktioniert die Sex-Chat-Erpressung
Die Erpresser-Masche sieht so aus: Frauen suchen und kontaktieren ihre Opfer in sozialen Netzwerken oder auf Dating-Plattformen. Die Opfer sind in den meisten Fällen Heranwachsende und Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Die Frauen unterhalten sich zunächst harmlos mit ihren Opfern und schlagen dann vor, einen privaten Videochat beispielsweise via Skype zu machen. Die Frau zeigt sich im Chat halbnackt und fordert das Opfer auf, sich auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen (Sexting). Die Täterinnen suggerieren, dass man sich in einem “geschützten Raum” befände, wo nichts nach außen dringen kann. Wer sich auf dieses Spielchen einlässt, muss damit rechnen, dass jederzeit ein Bild oder ein Video aufgenommen werden kann. Dieses dient dann als Erpressungsmittel.
Die Frauen fordern dann plötzlich geringe Summen Bargeldtransfer, meist ab 200 Euro, damit sie die erotischen Mitschnitte nicht in sozialen Netzwerken teilen oder auf Videoplattformen veröffentlichen. Zahlen die erpressten Männer, dann erhöhen die Frauen ihre Forderungen auf mehrere Tausend Euro. Zahlen die Männer nicht, dann verbreiten die Erpresserinnen die von ihnen illegal gemachten Sexbilder in sozialen Netzwerken. Bei Nichtzahlung wurden tatsächlich Opfer auf Pornoseiten abgebildet; teilweise mit Verlinkung des Facebook-Profils des Opfers.
Die Aachener Kripo geht von einer hohen Dunkelziffer in diesem Deliktbereich aus. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Die Internetanschlüsse der Täter(innen) sind im entfernteren Ausland registriert.
Wichtig: Sobald ein Videochat gestartet wird, kann dieser aufgezeichnet werden. Das kann auf unterschiedliche Art und Weise geschehen. So kann jemand den Bildschirm abfilmen oder es wird ein Programm auf dem PC beziehungsweise dem Smartphone genutzt, was solche Mitschnitte anfertigen kann. Die Polizei warnt: Wer sich auf Cybersex einlässt, sollte immer im Hinterkopf haben, dass das Gegenüber alles aufzeichnen kann. Niemals sollte Cybersex mit Unbekannten vollzogen werden. Auch ein bereits sehr freizügiger Chat in Unterwäsche kann zu einer Erpressung führen. Eltern sollten auf ihre Kinder aufpassen und über die Gefahren von “Sexting” sprechen. Auch sind getätigte Erpresserzahlungen an die Täter keine Garantie dafür, dass diese nicht weitere Forderungen stellen, da sie mit ihrer ersten Forderung ja erfolgreich waren.
Opfer, die bereits Zahlungen geleistet haben oder zu einer solchen aufgefordert worden sind, sollten sich mit dem zuständigen Fachkommissariat der Kripo unter 0241-9577 31501 in Verbindung setzen.