Wer europaweit einkauft, darf laut EU künftig nicht mehr unterschiedlich behandelt werden. Hierfür verbietet die EU-Kommission bestimmte Geoblocking-Methoden innerhalb der EU. Die schon im Mai 2016 vorgestellte Verordnung wurde nun von Vertretern der Kommission, dem Europaparlament sowie den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Sie sieht unter anderem vor, dass Kunden nicht mehr dazu gezwungen werden dürfen, eine im jeweiligen Land ausgestellte Kreditkarte zu besitzen. Auch die ungewollte Weiterleitung auf eine landesspezifische Webseite des Händlers sei künftig verboten.
Auch bei den Preisen soll niemand benachteiligt werden. Ohne Zustellung darf der Händler den Verkauf an einen ausländischen Kunden nicht ausschließen. Zumindest eine Abholung des Artikels muss für den EU-Ausländer möglich sein. Die Verordnung schließt auch elektronische Dienstleistungen ein, wie beispielsweise Hosting-Angebote. Der Einzelhandel sieht diese Neuerungen kritisch. Gerade kleine Online-Händler müssen sich entsprechend informieren. Noch gilt jedoch eine Übergangsfrist von neun Monaten. In Zukunft will sich die EU-Kommission dem grenzüberschreitenden Paketversand annehmen. Noch seien Portokosten oft zu hoch, Kunden aus einem anderen EU-Land würden deshalb meist auf einen Kauf in ihrem Nachbarland verzichten.
Online-Einkäufe im EU-Ausland erfolgreich reklamieren