Mit Kinder-Smartwatches, Trackern und verwandten Geräten wissen Sie immer, wo sich die Kinder gerade aufhalten. Das soll die Kinder vor möglichen Gefahren zu schützen. Einige Modelle gingen aber noch einen Schritt weiter und ermöglichten es das Kind und seine Umgebung heimlich abzuhören. Die Bundesnetzagentur hat solche Geräte bereits im November 2017 verboten, das Verbot wird ab sofort umgesetzt.
Käufer müssen Gerät vernichten und einen Nachweis aufbewahren
Sollten Sie selbst Geräte mit einer „Monitorfunktion“ oder „Mithörfunktion“ besitzen, müssen Sie diese Geräte vernichten. Sollten Sie als Käufer eines solchen Gerätes erkannt werden, müssen Sie mit einem Schreiben der Bundesnetzagentur rechnen, in dem Sie dazu aufgefordert werden das Gerät unschädlich zu machen. Zudem müssen Sie einen Vernichtungsnachweis des Gerätes aufbewahren. Wie so ein Vernichtungsnachweis auszusehen hat, erfahren Sie hier.
Bei Rückfragen zum Thema können sich Verbraucher und Unternehmen auch auf elektronischem Wege an die Bundesnetzagentur wenden. Zum Beispiel per Mail an spionagegeraete@bnetza.de. Ursprüngliche Nachricht vom 20.11.2017: Die Bundesnetzagentur hat Kinder-Smartwatches, mit denen Eltern den Nachwuchs unbemerkt belauschen können, als „unerlaubte Sendeanlagen“ eingestuft und deren Verkauf verboten . Die Produkte richten sich in der Regel an Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren. Sie verfügen über eine SIM-Karte und eingeschränkte Telefoniefunktionen. Diese werden über eine App eingerichtet und gesteuert.
Das als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ getarnte Lausch-Feature, wird per App ausgelöst. Per Fingertipp ruft die Smartwatch am Handgelenk des Kindes unbemerkt eine Telefonnummer an. Am anderen Ende der Leitung kann der App-Nutzer dann heimlich über ein in der Smartwatch integriertes Mikrofon die Gespräche in der Umgebung des Kindes belauschen. Laut der Bundesnetzagentur sei eine solche Abhörfunktion in Deutschland verboten.
“Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt,” erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Wer eine solche „Lausch-Uhr“ besitzt, muss diese laut der Bundesnetzagentur umgehend vernichten.