Schon vor einigen Monaten trat ein neues Gesetz in Kraft, dass nach dem Stichtag 1. Oktober 2016 abgeschlossene Verträge mit Mobilfunkanbietern, Stromversorgern und vielen anderen Unternehmen nun unter anderem per E-Mail gekündigt werden können. Das Wichtigste dazu haben die deutschen Verbraucherzentralen in Kurzform zusammengefasst .
Nun stießen wir kürzlich auf folgenden, konkreten Fall: Ein kostenpflichtiges Software-Abonnement bei der Firma Adobe sollte online – und damit genauso wie es zuvor eingerichtet und abgeschlossen wurde – wieder gekündigt werden. Doch anders als vom Anbieter in seinen AGBs erläutert („Wenn Sie Ihr Creative Cloud-Abonnement direkt bei Adobe erworben haben, können Sie das Abo jederzeit online kündigen“), war dies nicht möglich. Stattdessen wurden wir beim Online-Kündigungsversuch immer darauf verwiesen, dass die Kündigung nur telefonisch möglich sei.
So kündigen Sie Verträge richtig
Ist dieser Weg aber nach der gesetzlichen Neuregelung erlaubt? Kathrin Körber, Juristin bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen, hält dagegen. Eine solche telefonische Hürde dürfe höchstens temporär aktiv sein, beispielsweise bei einem Ausfall oder einer Überlastung des regulären Systems, nicht dagegen grundsätzlich. „Ein online geschlossener Vertrag muss auch online wieder gekündigt werden können“, sagt die Rechtsexpertin zu PC-WELT.
Adobe schreibt dazu auf Anfrage von PC-WELT: „Die Kündigung eines Creative Cloud Abos ist nach aktuellem Stand ohne Weiteres jederzeit online möglich. Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nur dann erforderlich, sollte etwas mit dem Konto ‚nicht stimmen‘. Sprich: ausstehende Zahlungen, Zahlungsmethoden abgelaufen (z.B. wenn eine Kreditkarte nicht mehr gültig ist) o.ä. – In diesen Fällen wird der Kunde gebeten, sich telefonisch beim Support zu melden.“ Eine solche Konstellation lag im konkreten Fall allerdings nicht vor. Wer individuell auf ähnliche Probleme stößt und zu keiner Einigung mit seinem Vertragspartner kann, findet Unterstützung beim „Marktwächter“. Dort sammeln der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen der Bundesländer Erkenntnisse über die tatsächliche Lage von Verbrauchern im Finanzmarkt und in der digitalen Welt. Über ein Beschwerdeformular können Sie den Experten Ihre Probleme mit digitalen Produkten oder Beobachtungen zu aktuellen Entwicklungen melden. Individuelle Beratung gibt es bei der Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland.