Wie Spiegel Online berichtet, hat Noch-Bundesjustizminister Heiko Maas beim Bundesamt für Justiz bereits Mitarbeiter zur Überwachung des Gesetzes eingestellt beziehungsweise abgestellt. Insgesamt sollen rund 50 Mitarbeiter beim Bundesamt für Justiz die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes überwachen. Zirka die Hälfte der Mitarbeiter soll bereits Oktober 2017 mit der Arbeit anfangen.
Die wichtigste Aufgabe der rund 50 Mitarbeiter: Wenn jemand bei einer der betroffenen Online-Plattformen wegen einer Verleumdung oder eines Hasskommentars mit seiner Beschwerde scheitert, dann kann er sich an das Bundesamt für Justiz wenden. Diese prüft dann den Sachverhalt und kann gegebenenfalls Bußgelder verhängen.
Hintergrund: Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Am 1. Oktober 2017 trat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, auch als „Facebook-Gesetz“ oder als „Gesetz gegen Hasskommentare“ bezeichnet, in Kraft. Es verpflichtet Online-Plattformen (ab zwei Millionen registrierte Mitglieder) wie Facebook oder Twitter, aber auch Youtube und andere große, soziale Netzwerke sowie Video-Plattformen dazu, “offenkundig strafbare Inhalte” innerhalb von 24 Stunden nachdem die Plattformen über die strittigen Inhalte informiert wurden, zu löschen. Sofern die Sachlage nicht ganz eindeutig ist, beträgt die Frist bis zur Löschung sieben Tage.
Facebook & Co. müssen aber erst auf Hinweise von Nutzern oder Behörden aktiv werden und müssen nicht proaktiv nach den Verstößen suchen. Für die Entgegennahme der Hinweise müssen die sozialen Netzwerke Ansprechpartner ernennen.
Sofern die betroffene Internet-Plattform der Löschpflicht nicht nachkommt, droht ein Bußgeld von zunächst 5 Millionen Euro und bei wiederholten Verstößen von bis zu 50 Millionen Euro.
Kritik am neuen Gesetz
Kritiker befürchten, dass das neue Gesetz die Meinungsfreiheit im Internet gefährden könnte. Da die Betreiber der Online-Plattformen die Entscheidung über die Löschung selbst treffen müssen und deshalb im Zweifelsfall eher zu mehr als zu weniger Löschungen tendieren, um Strafen zu entgehen.