Leuchtend rote Schrift, Großbuchstaben und zudem hervorgehoben: Die Warnung des Internetproviders ist nicht zu übersehen. Wer sich für die Verwendung eines eigenen Routers entscheidet, habe keinen Service und keinen Support. Weiter heißt es bei dem betreffenden Telekommunikationsunternehmen: „WICHTIGER HINWEIS: Die Verwendung von Fremdgeräten kann zu erheblichen Einschränkungen Ihres gewählten Anschlusses führen! (…) Serviceleistungen sowie Support stehen nicht zur Verfügung.“ Eine solch drastische Beschreibung dürfte manchen Verbraucher davor zurückschrecken lassen, einen eigenen Router einzusetzen. Wer will schon einen DSL-oder Kabelanschluss, der nicht funktioniert?
Spricht also nicht alles für den Mietrouter vom Provider, der auf dessen Netz „optimal abgestimmt“ ist? Nein, lautet die knappe Antwort. Tendenziell verhält es sich sogar genau anders herum: Denn während Ihnen beim eigenen Router sämtliche Funktionen des Gerätes zur Verfügung stehen, können die Internetprovider diese bei vermieteten Routern einschränken. Allerdings gibt es neben den möglichen Funktionseinschränkungen durchaus Argumente, die für einen Mietrouter sprechen: unter Umständen das kostenlose Zurverfügungstellen und damit der Preis sowie der bereits erwähnte Support und die einfachere Inbetriebnahme. Unser Ratgeber beleuchtet dieses Für und Wider, zeigt Ihnen mögliche Fallen beider Optionen auf, rechnet vor, welche der beiden Optionen für Sie günstiger ist, und gibt schließlich klare Empfehlungen.
Fritzbox-Router im Vergleich: Welches ist das beste Modell?
Das Ende des „Routerzwangs“: Die Qual der Wahl

Der Anspruch, einen eigenen Router am Internetanschluss verwenden zu können, besteht in Deutschland gerade einmal seit einem Jahr. Seit dem 1. August 2016 dürfen die Provider ihren Kunden den Anschluss und Betrieb von eigenen „Telekommunikationsendeinrichtungen“ nicht länger verweigern. Zwar können die Netzbetreiber und Internetanbieter den Verbrauchern weiter Router überlassen, sie dürfen allerdings deren Anschluss und Nutzung nicht mehr zwingend vorschreiben. „Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen“, so heißt es im Gesetz.
In Fachkreisen wird dies meist als „Routerfreiheit“ oder „Ende des Routerzwangs“ bezeichnet, streng genommen stimmen die Ausdrücke jedoch nicht. Denn formal geht es nicht um die Routerfunktion, sondern um das im Gerät integrierte Modem. Den Bestandteil also, der letztlich die Internetverbindung über den DSL-, Kabel-oder Glasfaseranschluss herstellt. Reine Modems ohne Zusatzfunktionen für Heimnetzwerk, Firewall, WLAN, Telefonie und mehr sind allerdings kaum verbreitet: Sie kommen, wenn überhaupt, vor allem bei Kabelanschlüssen zum Einsatz. Wir verwenden den Routerbegriff deshalb hier wie allgemein üblich weit gefasst.
Mit dem Ende des Routerzwangs hat der Kunde also auch gleichzeitig die Qual der Wahl. Das gilt hinsichtlich der Überlegung, den Router zu mieten oder zu kaufen. Dies gilt jedoch auch in Bezug auf das Modell, und zwar bei der Miete und beim Kauf.
Freie Routerwahl gilt für DSL-, Glasfaser-und Kabelanschlüsse

Wer sich nach einem neuen Internetanschluss umschaut oder auch nur den Provider wegen günstigerer Preise wechseln möchte, der stößt unweigerlich auf die Hardwarefrage. Und zwar unabhängig davon, welche Art von Anschluss man wählt. Eine große Hilfe bietet Ihnen hier der PC-WELT-Tarif-Ratgeber, der nicht nur individuelle Wünsche wie Bandbreite, Laufzeit, Zusatzoptionen, aktuelle Rabatte und vieles mehr berücksichtigt, sondern Sie eben auch beim Routerangebot unterstützt.
Sobald Sie auf der Startseite auf das kleine Pluszeichen vor „Weitere Einstellungen“ klicken, sehen Sie unter anderem die beiden Optionen „Nur Angebot mit kostenloser Hardware“ und „Nur Angebote mit WLAN-Hardware“ (die nicht notwendigerweise kostenlos ist). Wählen Sie die gewünschten Optionen und klicken Sie nach jeder Änderung rechts auf „Tabelle aktualisieren“, damit die neuen Filter wirksam werden. Auf diese Weise bekommen Sie schnell einen Überblick über die Tarife und die Provider sowie über die jeweiligen „Tarifdetails“ und auch über die vom Provider offerierten Router.
Die meisten Provider bieten zumindest eine kostenlose Hardwareoption. Oft aber handelt es sich dabei um ein funktionell abgespecktes Gerät, das nicht wirklich mit einem Computer verwendet werden kann und weder WLAN noch DECT für das Schnurlostelefon bietet.
Bessere Modelle – häufig handelt es sich dabei um Fritzbox-Modelle von AVM – gibt es dann nur gegen einen monatlichen Aufpreis. Zudem weist unser Vergleichsrechner deutlich auf erst später anfallende Mietgebühren hin und benennt die Hardware explizit mit der Modellbezeichnung. Denn mit „1&1 WLAN-Router“ beispielsweise kann nahezu alles bezeichnet sein, „Fritzbox 7412“ ist dagegen eindeutig.

©AVM
Mit der genauen Modellbezeichnung können Sie dann nicht nur beim Hersteller (AVM stellt eine vergleichende Geräteübersicht bereit) die Spezifikationen und genauen Funktionen ansehen. Preissuchmaschinen wie Billiger.de zeigen auch den aktuellen Verkaufspreis, den Sie mit den Mietgebühren beim üblichen Zwei-Jahres-Vertrag vergleichen können. Hierzu ein Beispiel: Die Fritzbox 7560 kostet bei 1&1 und anderen Providern monatlich rund fünf Euro, was nach 24 Monaten knapp 120 Euro entspricht. Die etwa 150 Euro Kaufpreis für die gleiche Hardware lohnen sich also bereits nach einer Mietzeit von zweieinhalb Jahren. Einige Provider subventionieren den Kauf und bieten den Router günstiger an. Bei Vodafone gilt das jedoch nur für VDSL-Anschlüsse, nicht aber für die Kabelvariante.
Router-Grundlagen: Fünf Tipps zur optimalen Einrichtung
Bei den meisten Internetanbietern können Sie schon aus logistischen Gründen nur zwischen zwei oder drei Mietroutern wählen. Ob diese Ihren persönlichen Anforderungen hinsichtlich WLAN-Standard, -Frequenz und -Bandbreite, Telefoniefunktionen, Netzwerkgeschwindigkeit, Zahl und Art der Anschlüsse und so weiter genügen, müssen Sie individuell entscheiden. Eine Hilfe bietet Ihnen unsere umfassende Routerkaufberatung , darüber hinaus muss das Gerät natürlich zu dem von Ihnen gewünschten Anschluss passen (Kabel, VDSL und so weiter).
Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden
Dem Wortlaut nach gilt das neue Gesetz zur Routerfreiheit nur für Internetanschlüsse, die nach dem Stichtag am 1. August 2016 neu abgeschlossen wurden. Wer kurz zuvor noch einen Zwei-Jahres-Vertrag eingegangen war, sollte deshalb zunächst weiter mit dem Zwangsrouter leben. Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im vergangenen Herbst Klage eingereicht und dann vor dem Landgericht Essen Recht bekommen. Die Richter stellen ausdrücklich fest, dass die Routerfreiheit auch für Bestandskunden und damit auch für laufende Verträge gilt (Az.: 45 O 56/16). Zuvor hatte sich der beklagte Internetprovider mit Berufung auf den Gesetzestext geweigert, die für die Nutzung eines Fremdrouters erforderlichen Kundendaten herauszugeben.
Das spricht für die Routermiete, das für den Kauf

Für den Mietrouter spricht zunächst einmal die einfache Einrichtung: Auspacken, anschließen – läuft! Bei den Geräten für Internet über das TV-Kabel gilt das schon immer, weil diese anders als die DSL-Geräte über die individuelle und an den Router gekoppelte MAC-Adresse identifiziert werden. Sobald ein Router irgendwo im Kabelnetz des jeweiligen Providers angeschlossen ist, wird er automatisch über die gerätespezifische Kennung mit der vom Kunden gebuchten Bandbreite freigeschaltet. Bei den DSL-Routern hingegen muss der Kunde traditionell seine persönlichen Zugangsdaten eintragen, die ihm der Netzbetreiber zuvor per Brief zugeschickt hat. Das ist zwar umständlicher, andererseits auch in ein oder zwei Minuten erledigt. Erst mit den sogenannten provisionierten oder gebrandeten Routern und den Provider-eigenen Modellen wie etwa der Easybox von Vodafone oder dem Speedport der Deutschen Telekom wurde das bisherige DSL-Anmeldeverfahren teilweise überflüssig.
Eigenen Router einsetzen: So geht‘s
Möchten Sie statt eines vom Provider gemieteten Routers künftig einen eigenen verwenden, benötigen Sie bei einem DSL-Gerät Ihre Zugangsdaten. Diese schickt Ihnen Ihr Provider auf Aufforderung zu, je nach Anbieter haben Sie sie ohnehin schon zu Vertragsbeginn erhalten. Komplizierter verhält es sich bei Kabelanschlüssen, weil die Router hier über eine individuelle Hardwarekennung (MAC-Adresse und/oder Seriennummer) aktiviert werden müssen. Die Prozedur unterscheidet sich von Kabelprovider zu Kabelprovider, meist lässt sich die Aktivierung über das Onlinekundencenter vornehmen.
Sofern Sie für das bisherige Mietgerät eine Monatsgebühr bezahlen, es aber nicht mehr benötigen, vergessen Sie bitte nicht, den Mietvertrag zu kündigen und die Hardware fristgerecht an den Provider zurückzuschicken. Oft beträgt die Frist dafür gerade mal 14 Tage.
So bequem der Einsatz dieser Mietgeräte einerseits auch ist, es gibt doch einige Nachteile: allem voran bei den Funktionen. Die Einschränkungen bei den Einstiegsmodellen haben wir bereits genannt, diese gelten teilweise jedoch auch für die Markenrouter: Denn ein vom Provider bereitgestelltes, gebrandetes Fritzbox-Modell entspricht nicht unbedigt der frei verkäuflichen, vermeintlich „gleichen“ Hardware. Dadurch hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, einem Kunden mit Internet-und Telefon-Doppel-Flatrate mittels einer speziellen Firmware die Nutzung von IP-Telefonie über einen alternativen Anbieter zu sperren.
Von solchen versteckten Einschränkungen erfährt man im Vorfeld nur durch intensive Recherche in Internetforen, im Zweifel bemerkt man sie zu spät und erst dann, wenn man die Funktion selbst einrichten und nutzen möchte. Aus diesem Grund muss man auch beim Kauf eines gebrauchten Routers bei Ebay & Co. aufpassen, damit man nicht eine „Provider-Edition“ erwirbt. Mancher private Verkäufer weiß das vermutlich nicht einmal, weil es nur klein unten auf dem Geräteetikett vermerkt ist.
Bei sicherheitsrelevanten Funktionen haben die Netzbetreiber ebenfalls die Hand drauf. So geben sie möglicherweise ein wichtiges Firmware-Update erst Wochen später frei, nachdem man es beim Hardwarehersteller längst hätte herunterladen können – vorausgesetzt, man besitzt das „freie“ Routermodell.

Die eingangs zitierte Warnung vor Funktionseinschränkungen treffen daher anders als behauptet nicht die kundeneigenen Router, sondern viel häufiger die der Provider. Andererseits muss man sich als Kunde aber auch selbst um den Betrieb des eigenen Routers kümmern und beispielsweise die Firmware aktualisieren, sofern dies nicht ohnehin automatisch erfolgt.
Probleme mit dem eigenen Router bekommt man unter Umständen im seltenen Fall einer Störung. Denn während bei einem Mietgerät der Provider für Netz, Leitung sowie Endgerät verantwortlich ist, kann der Support ansonsten versuchen, das Problem auf den Kunden abzuwälzen: „Das liegt an Ihrem Router“. Sofern Sie die im Kasten auf Seite 65 aufgezeigten Fallen kennen, ist es daher durchaus vernünftig, sich ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes kostenloses Mietgerät zuschicken zu lassen – auch wenn es sich dabei nur um ein billiges Modem handelt, welches Sie ansonsten nie im Einsatz haben. Denn im Störungsfall können Sie damit selbst testen, ob der Defekt an der Leitung oder am Endgerät liegt, und das natürlich auch gegenüber dem Provider nachweisen.
Fazit: Einfacher ist der gemietete Router, mehr aber bietet der eigene
Wer einfach nur ins Internet möchte und keine Sonderfunktionen benötigt, der ist mit einem gemieteten Router gut beraten. Kostenlos sind häufig allerdings nur solche Geräte, die kaum etwas können, also weder WLAN noch schnurlose DECT-Telefonie anbieten. Leistungsfähigere Router kosten meistens zwischen drei und acht Euro Monatsmiete, damit kommt ein gekauftes Gerät auf längere Sicht also preisgünstiger. Eine Alternative ist die Miete bei Routermiete.de , dort kosten die beliebten Fritzbox-Modelle monatlich knapp drei Euro (bei 24-monatiger Laufzeit).
Doch wichtiger als die Kostenfrage ist der Umstand, dass die Provider in der Lage sind, die Funktionen ihrer gebrandeten Mietrouter per Firmware einzuschränken – auch bei Modellen, die als „freie“ Geräte eigentlich mehr können. Wer also sämtliche Gerätefunktionen benutzen möchte, der ist mit einem eigenen Router besser bedient. Überdies sind die Aktivierung und Konfiguration keineswegs kompliziert und gut dokumentiert. Fernerhin kann man neue Firmware sogleich einspielen, wenn der Hardware-hersteller sie veröffentlicht hat – und nicht erst, wenn der Provider diese freigibt. Für erfahrene Anwender ist und bleibt der eigene Router daher die erste Wahl. Funktionseinschränkungen aufgrund möglicher „Inkompatibilitäten“ mit den Providernetzen braucht man bei den Markenroutern übrigens nicht zu befürchten.
Schließlich bleibt immer noch die Option, den gemieteten Router lediglich als Modem für den Internetzugang zu benutzen und dahinter sein eigenes und individuell konfiguriertes Gerät anzuschließen. Die Doppellösung ist zwar weniger elegant und verbraucht auch etwas mehr Strom, stellt aber insbesondere vor dem Hintergrund kaum frei erhältlicher Router für Kabelkunden eine echte Alternative dar.
Weiterhin Verträge mit Gerätezwang
Dass sich die Provider ihr bisheriges Zusatzgeschäft mit gemieteten Routern nicht entgehen lassen, ist durchaus verständlich. Weniger dagegen, dass manche Anbieter ihre Kunden trotz neuer Routerfreiheit weiter mit Zwangshardware ausstatten. Diese muss der Kunde zwar nicht verwenden, die üblicherweise zehn Euro für den Versand fallen aber trotzdem an. Außerdem muss das Gerät nach Vertragsende – häufig innerhalb von 14 Tagen – zurückgeschickt werden, ansonsten wird eine „Überlassungsgebühr“ fällig. Wer das ungenutzte Gerät also vergisst, der kauft es beispielsweise bei O2 und Vodafone dann nachträglich!
Dies ist zwar bei der Deutschen Telekom anders, allerdings auch nicht wirklich transparent: Denn während des Bestellprozesses stehen im Schritt „Benötigte Hardware zu meiner Auswahl“ lediglich zwei kostenpflichtige Geräteoptionen zur Auswahl. Dass man diesen Schritt überspringen kann, erschließt sich sicher nicht jedem. Vorbildlich dagegen informiert Easybell: „Kein Routerzwang, aber auf Wunsch den Testsieger der Stiftung Warentest. Unser Angebot: AVM Fritzbox 7490 WLAN-Router für 4,50 Euro/Monat (Miete) oder 169 Euro einmalig (Kauf).“
Achten Sie aus diesem Grund bitte beim Abschluss eines Internetvertrages einerseits auf die Miet-und Versandkosten des Zwangsrouters oder -modems und andererseits auch auf die genauen Kündigungs-und Rückgabekonditionen.