Die Anbieter übertrumpfen sich aktuell mit Sonderangeboten. Gerade im Bereich der Mobilfunkverträge können Sie mit etwas Recherche das eine oder andere Schnäppchen machen: beispielsweise eine Allnet Flat mit 1 GB Datenvolumen für 6 Euro oder das Rundum-Sorglos Paket mit EU-Flat für unter 15 Euro. Wenn Sie das passende Angebot gefunden haben, gilt es nur noch, den bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um auch die bestehende Rufnummer mitzunehmen. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie bei einer regulären Kündigung eines Vertrags zu beachten haben und unter welchen Umständen Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht besitzen.
Vor der Kündigung: Die genaue Vertragslaufzeit ermitteln
Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen, sollten Sie erst einmal kontrollieren, wie lange Ihr bestehender Vertrag noch läuft und wie es mit den Kündigungsfristen aussieht. Wenn es sich um einen sogenannten Prepaid-Vertrag handelt, etwa von Lidl oder Aldi, dann müssen Sie lediglich die gebuchten Pakete zu Ende laufen lassen. Diese haben praktischerweise immer eine Laufzeit von einem Monat. Besitzen Sie einen Laufzeitvertrag, dann gilt es erst einmal, die verbleibende Laufzeit zu ermitteln. Am einfachsten geht dies sicherlich, wenn Sie die Vertragsunterlagen griffbereit haben. Dort ist die initiale Vertragslaufzeit benannt sowie der Verlängerungszeitraum, wenn Sie nicht rechtzeitig gekündigt haben. In der Regel haben Mobilfunkverträge eine Laufzeit von 24 Monaten und verlängern sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie diesen nicht vorab kündigen. Haben Sie Ihren Vertrag gerade nicht zur Hand, hilft auch ein Anruf bei der Hotline Ihres Anbieters. Dort können Ihnen die Mitarbeiter genau sagen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft und bis wann Sie spätestens kündigen müssen. Nutzen Sie das Onlineportal Ihres Anbieters, sehen Sie darin in der Regel auch, wie lange Ihr Vertrag noch läuft. Ähnlich verläuft es auch mit DSL-Anschlüssen, die in der Regel mindestens Festnetz und Internet kombinieren. Auch diese haben meist eine initiale Mindestlaufzeit und verlängern sich anschließend automatisch. Oftmals gibt es an dieser Stelle allerdings kein entsprechendes Portal. Haben Sie Ihre Vertragsunterlagen nicht direkt zur Hand, hilft nur der Weg über die Kundenhotline.
FAQ: Keine Roaming-Kosten im Ausland seit 15. Juni: Das müssen Sie wissen
Voraussetzungen: Informationen im Kündigungsschreiben

Nachdem Sie den genauen Zeitpunkt ermittelt haben, bis zu dem Sie spätestens kündigen müssen, sollten Sie die Kündigung vorbereiten. Es gibt eine Reihe von Informationen, die immer in einer Kündigung enthalten sein sollten: – Name und Anschrift des Vertragspartners – die Kundennummer – die Rufnummer bei einem Mobilfunk- oder DSL-Vertrag Viele Anbieter verwenden zum Verifizieren der Daten noch das Geburtsdatum des Vertragsinhabers. Fügen Sie diese Information zur Sicherheit noch Ihrem Schreiben bei. Der Kündigungstext kann sehr knapp gehalten werden. Eine übliche Formulierung im Kündigungsschreiben ist „Hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Fordern Sie darüber hinaus im Schreiben eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem letztendlichen Zeitpunkt des Vertragsendes an. Ein Formulierungsvorschlag hierzu ist etwa „Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.“ Mehr Informationen sind nicht notwendig, damit der Anbieter die Kündigung ausführen und Ihnen eine Bestätigung zuschicken kann.

Externer Dienstleister: Unterstützung bei der Kündigung
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie Sie ein solches Schreiben am besten aufsetzen, können Sie sich auch die kostenlosen Dienste eines Onlineanbieters wie Aboalarm nutzen. Dieser besitzt eine Datenbank mit mehr als 20.000 Anbietern, aus denen Sie auswählen können. Die Adresse Ihres Anbieters wird automatisch ausgewählt, und Sie müssen nur noch Ihre persönlichen Daten sowie die Vertragsdaten eintragen.

Anschließend gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie weiter verfahren können: Entweder Sie überlassen es Aboalarm, die Kündigung auszuführen. Für viele Anbieter gibt Ihnen der Dienst eine Kündigungsgarantie, falls es zu Problemen innerhalb des Kündigungsprozesses kommen sollte. Aboalarm übernimmt gegebenenfalls sogar die Anwaltskosten bei einem Rechtstreit oder auch die zusätzlichen Kosten, falls es zu einer ungewollten Vertragsverlängerung kommt. Eine solche Garantie tritt allerdings nur ein, wenn es sich um eine reguläre Kündigung handelt und Ihrerseits alle Fristen und Voraussetzungen eingehalten wurden. Eine genaue Übersicht, was Sie dabei zu beachten haben, finden Sie auf der Website von Aboalarm . Entscheiden Sie sich für diesen Weg, dann benötigen Sie nicht einmal einen Computer, um die Kündigung entsprechend auszuführen. Aboalarm bietet seinen Kunden den notwendigen Komfort und stellt seine Dienste auch als kostenlose App für iOS, Android und Amazons Fire-Tablets zur Verfügung. Sie können Ihr Kündigungsschreiben also auf dem Mobilgerät verfassen und über Aboalarm an den Anbieter schicken lassen.

Wenn Sie sich nicht auf den Dienstleister verlassen möchten, können Sie sich selbst das Kündigungsschreiben herunterladen, ausdrucken und unterschreiben. In diesem Fall haben Sie sich zumindest den Griff zur Textverarbeitung erspart und trotzdem ein rechtssicheres Schreiben erstellt.
Vergessen Sie keine Vertragsbestandteile
Achten Sie bei der Kündigung genau darauf, was Sie alles kündigen müssen. Abhängig von Ihrem Vertrag haben Sie beispielsweise nicht nur einen DSL-Anschluss, den Sie kündigen müssen, sondern separat auch noch ein Sicherheitspaket oder einen Hosting-Vertrag. Nicht immer werden alle Vertragsbestandteile unter einer Vertragsnummer geführt. Überprüfen Sie dies am besten vorab, und fügen Sie im Zweifelsfall Ihrer Kündigung einen Vermerk hinzu, dass Sie auch alle Optionen kündigen, die Sie mit dem ursprünglichen Vertrag geschlossen haben.
Form der Übermittlung: Meist muss es schriftlich sein
Jetzt gilt es nur noch, dieses Schreiben auch pünktlich und sicher zu Ihrem Anbieter zu Mit dem Onlinedienst Aboalarm können Sie die Kündigung sogar per App verschicken. bringen. Die Form der Kündigung sollte eindeutig über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein, die Sie mit Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert haben. In der Regel wird dort festgelegt, dass die Kündigung in Textform zu erfolgen hat. Eine mündliche Kündigung am Telefon schließen die meisten Unternehmen aus. Ähnliches gilt auch für die Kündigung per SMS.

Damit Sie später keine Probleme bekommen, was die Zustellung der Kündigung betrifft, sollten Sie eine Form wählen, bei der es einen rechtssicheren Nachweis des Empfangs gibt. Dabei handelt es sich um ein Einschreiben mit Rückschein. Nur bei diesem bestätigt der Empfänger schriftlich, dass er den Brief mit Ihrer Kündigung erhalten hat. Ein solches Einschreiben kostet zusätzlich zum eigentlichen Porto des Schreibens knapp fünf Euro und lässt sich über jede Filiale der Deutschen Post abwickeln. Wählen Sie diese Form der Übermittlung, wenn Sie mit Ihrer Kündigung zeitlich knapp dran sind und ein erneutes Verschicken der Kündigung auf jeden Fall zu einer Vertragsverlängerung führen würde. Wenn Sie noch vier oder mehr Wochen Zeit haben, genügt im ersten Schritt auch ein Fax oder sogar eine Kündigung per E-Mail mit einem angehängten PDF-Dokument. Sollten Sie bei diesen binnen zwei Wochen keine Bestätigung erhalten haben und auch ein Anruf bei der Service-Hotline keine Klärung bringen, können Sie immer noch zum Einschreiben mit Rückschein greifen. Nachdem dieses zugestellt wurde, erhalten Sie wenige Tage später eine Postkarte, auf der ein Mitarbeiter des Unternehmens, bei dem Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, den Erhalt des Schreibens bestätigt.

Sollte Ihnen Ihr Anbieter jetzt immer noch keine Kündigungsbestätigung zuschicken, so senden Sie ihm erneut Ihr Kündigungsschreiben ben inklusive einer Kopie Ihres Einschreiben-Rückscheins zu. Für solche Fälle bietet der Support des Anbieters meist eine spezielle E-Mail-Adresse an.
Siehe auch: DSL-Tarife im Überblick
Problem: Die Kündigung wird nicht akzeptiert
Mit Ihrem Einschreiben samt Rückhaben haben Sie einen eindeutigen Nachweis, wenn es in der Folge zu Problemen kommen sollte. Oftmals ist gerade der Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung ein Argument, welches Unternehmen zu nutzen versuchen, um ein weiteres Jahr Vertragslaufzeit geltend zu machen.

Wenn Sie von Ihrem Anbieter ein Schreiben erhalten, in welchem das Vertragsende nicht Ihrem angenommenen Termin entspricht, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Prüfen Sie als Erstes noch einmal Ihre Vertragsunterlagen, ob der Fehler gegebenenfalls auf Ihrer Seite gelegen haben könnte und Sie sich im Monat oder im Jahr geirrt haben und der Vertrag beispielsweise erst zwölf Monate läuft. Sind alle Irrtümer ausgeschlossen, kontaktieren Sie den Support Ihres Anbieters und bitten um Aufklärung des Sachverhalts. Machen Sie dies am besten telefonisch oder über das offizielle Support-Forum Ihres Anbieters. Viele Anbieter nutzen inzwischen die sozialen Medien, allen voran Facebook, um mit ihren Kunden in Interaktion zu treten. Dort verbreiten sich natürlich auch Meldungen recht schnell, wenn ein Anbieter einen Nutzer unfreundlich behandelt. Schon aus diesem Grund haben die Anbieter ein hohes Eigeninteresse, die Themen schnellstmöglich und zu aller Zufriedenheit zu regeln.
Ausnahmen: Gründe für eine Sonderkündigung
Neben der ordentlichen Kündigung, die mit dem regulären Ablauf der Vertragsdauer erfolgt, sieht der Gesetzgeber auch eine außerordentliche oder Sonderkündigung vor. Diese ist allerdings an einen wichtigen Grund geknüpft, etwa eine Preiserhöhung für die Leistungen oder die Änderung der AGB. Beide müssen Ihnen vom Anbieter – zumindest per E-Mail – mitgeteilt werden. Wenn Sie diese nicht akzeptieren, können Sie der Änderung widersprechen und auf Ihren alten Vertragsbedingungen beharren, falls Sie bei Ihrem Anbieter bleiben möchten. Akzeptiert er dies nicht, haben Sie in dem Fall die Möglichkeit, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist auch möglich, wenn der Vertragsteilnehmer gestorben ist und Sie beispielsweise den Telefonanschluss oder den Mobilfunkvertrag nicht mehr benötigen. Als Nachweis schicken Sie in einem solchen Fall eine Kopie der Sterbeurkunde des Anschlussinhabers mit.

Ein wenig anders sieht es aus, wenn die zugesagten Leistungen aus Ihrem Vertrag nicht geliefert werden, beispielsweise, weil Ihr DSL Anschluss regelmäßig mehrere Tage ausfällt. Der Gesetzgeber sieht in einem solchen Fall jedoch immer vor, dass Ihr Anbieter erst einmal das Recht zur Nachbesserung besitzt. Sie müssen in diesem Fall den Mangel schriftlich melden und eine Frist setzen, bis wann dieser behoben sein muss. Diese muss allerdings realistisch und angebracht sein. Auf seiner Website empfiehlt Thomas Hollweck, ein bekannter Anwalt für Verbraucherrecht und Buch-Autor, eine Frist zwischen zwei und drei Wochen zu setzen. Die Aufforderung zur Nachbesserung kann auch direkt mit einer außerordentlichen Kündigung kombiniert werden, falls die Fehlerbehebung nicht erfolgreich sein sollte. Eine Vorlage für ein entsprechendes Schreiben finden Sie auf der Website des Rechtsanwalts .
Nicht vergessen: Portierung von Rufnummern
Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag oder Ihren Festnetzanschluss kündigen, sind damit in der Regel Rufnummern verknüpft, die Sie auch weiterhin nutzen möchten. Bei der Übernahme einer Rufnummer aus einem Mobilfunkvertrag müssen Sie beide Seiten selbst informieren: Ihr alter Anbieter gibt dann die Rufnummer frei und verlangt für diesen Vorgang eine Portierungsgebühr. Diese kann bis zu knapp 30 Euro betragen und muss von Ihnen getragen werden. Ihr neuer Anbieter muss wissen, bei welchem Anbieter sich Ihre aktuelle Rufnummer befindet und kann die Übernahme in die Wege leiten. Am Ende bekommen Sie von Ihrem alten Anbieter mitgeteilt, ab welchem Zeitpunkt Sie beim neuen Anbieter mit Ihrer bisherigen Rufnummer erreichbar sind. Eine Mobilfunkrufnummer lässt sich auch dann portieren, wenn der alte Vertrag noch weiterläuft. Sie müssen dann zwar doppelte Kosten für den alten und neuen Vertrag bezahlen, können jedoch bereits über den neuen Vertrag und Ihre bisherige Rufnummer telefonieren.
Etwas anders sieht es bei der Portierung einer Festnetz-Rufnummer aus. Diese kann erst zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Der Anstoß der Portierung erfolgt über den neuen Anbieter und wird in der Regel beim Vertragsabschluss mit beauftragt. Die Bundesnetzagentur ist die Stelle, welche die Rahmenbedingungen für den Umzug von Rufnummern regelt. Auf der Website finden Sie alle Informationen im Detail sowie eine Eskalationsstelle , falls es bei dem Umzug zu Problemen kommt und Sie über Ihre beiden Anbieter – den bisherigen und den neuen – nicht weiterkommen sollten.
Umzug: Kein automatischer Anspruch auf Kündigung
Grundsätzlich stellt ein Umzug kein Recht auf Sonderkündigung dar. Falls Ihr Anbieter seine Leistung ebenfalls an Ihrem neuen Wohnort anbietet, muss der Vertrag an den neuen Wohnort mitgenommen werden. Anders sieht es aus, wenn der Anbieter den Umzug Ihres Anschlusses aus technischen Gründen nicht realisieren kann, beispielsweise, weil es in dem Gebiet keinen Kabelanschluss gibt. In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Während dieser Zeit müssen Sie allerdings die Gebühren wie zuvor weiter bezahlen. Steht somit bei Ihnen in den nächsten Monaten ein Umzug an, prüfen Sie im ersten Schritt die Verfügbarkeit an Ihrem neuen Wohnort. Ist diese nicht gegeben, setzen Sie rechtzeitig ein Kündigungsschreiben auf, damit Sie die doppelten Gebühren im besten Fall vermeiden können.
Kündigung aus Kulanzgründen: Ein Fall für die Hotline

Neben diesen geregelten Fällen gibt es noch einige Fälle, bei denen Sie auf die Kulanz Ihres Anbieters hoffen müssen, etwa wenn Sie Ihren eigenen Hausstand auflösen und mit Ihrem Partner zusammenziehen. Ebenso beim Umzug ins Ausland: Viele Anbieter reagieren sehr kulant und verzichten auf die gesetzlich geregelten drei Monate Kündigungsfrist. Sprechen Sie in einem solchen Fall am besten direkt mit der Kunden-Hotline, welche Optionen sich bieten.
Hardware: Was passiert mit Smartphone oder Router?
Viele Verträge werden mit Hardware kombiniert. Im Falle eines DSL-Anschlusses ist es der DSL-Router, beim Mobilfunkvertrag das Smartphone. Bei einer ordentlichen Kündigung ist der Fall klar: Handelt es sich um ein Mietgerät, müssen Sie dieses nach Ablauf des Mietvertrags zurück an Ihren Anbieter schicken. In der Regel wird mit Ihrer Kündigung ein Standardprozess angestoßen, und Sie erhalten eine Vorgangsnummer und eine Adresse, an welche Sie die Hardware senden sollen. Nutzen Sie in einem solchen Fall immer einen versicherten Versand mit Trackingnummer. Damit können Sie den Versand nachweisen und bleiben im Fall eines Verlusts nicht auf den Kosten für das Gerät sitzen. Vor allem bei älteren Verträgen gab es den Router als kostenlose Dreingabe zum Vertrag dazu. Damit gehört Ihnen das Gerät nach Ablauf der ersten 24 Monate automatisch, und Sie dürfen ihn behalten. Haben Sie einen Mobilfunkvertrag mit Miethandy oder Finanzierung gekündigt, und diese Kündigung wird akzeptiert, erhalten Sie von Ihrem Anbieter in der Regel zeitnah eine Mitteilung, wie Sie mit dem Gerät verfahren sollen. Bewahren Sie das Gerät in der Zwischenzeit sicher auf.
Übersicht: Verträge und Kündigungsfristen im Blick
Mit steigender Anzahl von Verträgen wird es immer schwieriger, deren Laufzeiten im Blick zu behalten und den besten Ausstiegszeitpunkt nicht zu verpassen. Am einfachsten ist ein einfacher Eintrag in Ihren Tageskalender mit einer automatischen Erinnerung. Alternativ dazu bieten Ihnen Dienstleister wie Aboalarm auch eine entsprechende Erinnerungsfunktion an. Sie erhalten dann per E-Mail eine Nachricht, wann welcher Vertrag zur Kündigung ansteht. Falls es Ihnen zu aufwendig sein sollte, alle Verträge zu ermitteln und manuell zu pflegen, können Sie ebenfalls den Service von Aboalarm nutzen. Dazu müssen Sie allerdings dem Dienst einmalig Zugriff auf Ihr Online-Bankkonto gewähren. Damit werden automatisiert all Ihre Zahlungen analysiert. Findet der Dienst wiederkehrende Zahlungen wird ein Vertrag vermutet, den Sie in eine Liste übernehmen und mit einem Enddatum versehen können.
Fazit: Rechtzeitige Kündigung ist das A und O
Das Kündigen von Verträgen funktioniert in der Regel problemlos, wenn Sie die Fristen, die Ihnen der Anbieter auferlegt hat, im Auge behalten. Bei Schwierigkeiten helfen eine gute schriftliche Dokumentation der Lage und die Kommunikation mit Ihrem Anbieter. In Zeiten von sozialen Netzwerken sind alle Beteiligten am Ende um ihren guten Ruf und ihre Kundenfreundlichkeit bemüht.