Kurz vor der Bundestagswahl 2017 wagt die Regierung den bislang größten Angriff auf die Privatsphäre der deutschen Bürger. Der Bundestag hat dazu in diesem Monat per undurchsichtigem Eilverfahren einen Gesetzentwurf verabschiedet – mit der Mehrheit der großen Koalition. Dieser Gesetzentwurf erlaubt den Einsatz von Staatstrojanern bei einer Vielzahl von Delikten. Diese Delikte sind im Straftatenkatalog Paragraf 100a StPO aufgelistet und reichen von Mord über Computerbetrug bis hin zur missbräuchlichen Asylantragstellung. Während bei diesen Delikten bislang in Verdachtsfällen das Telefon abgehört und die E-Mails abgefangen werden durften, können die Strafverfolgungsbehörden nun auch Staatstrojaner auf den PCs oder Smartphones der mutmaßlichen Straftäter einschleusen.
Staatstrojaner durften vom BKA bereits seit 2009 eingesetzt werden, allerdings nur zur Prävention von internationalem Terrorismus. Mit dem neuen Gesetzt wird der Einsatz von Staatstrojanern nun auch in der Alltagskriminalität erlaubt. Sicherheitsexperten zeigen sich von dem Beschluss überaus besorgt. Falk Garbsch, Sprecher des Chaos Computer Club, stuft das Gesetz gegenüber netzpolitik.org als „klar verfassungswidrig“ ein. „Das ganze Gerede über Terrorbekämpfung war alles nur Makulatur, denn ein Blick in das Gesetz zeigt, dass längst nicht nur schwere Straftaten verfolgt, sondern solche Spionagesoftware tatsächlich für Dutzende gewöhnliche Straftaten vorgesehen ist,“ so Garbsch weiter.
„Die Online-Durchsuchung bietet die Möglichkeit Handys und Computer insgesamt auszuspähen und zu manipulieren, und dabei private und intimste Daten abzugreifen. Gleichzeitig schwächt man massiv die IT-Infrastruktur insgesamt, weil Sicherheitslücken bewusst offen gehalten werden – mit unabsehbaren Folgen für die Bürger und die Wirtschaft,“ machen Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele von den Grünen ihrem Ärger Luft .
Project Sauron: Staatstrojaner blieb 5 Jahre unentdeckt