Der Deutsche Bundestag hat das von Bundesjustizminister Heiko Mass vorbereitete Gesetz gegen Hasskommentare beziehungsweise Hass-Kriminalität im Internet beschlossen, wie Spiegel Online berichtet. Es hört auf den sperrigen Namen „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Die Fraktionen der beiden Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten dem Gesetz heute Vormittag zu.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Online-Plattformen wie Facebook oder Twitter, aber auch Youtube und andere sozialen Netzwerke sowie Video-Plattformen dazu “offenkundig strafbare Inhalte” innerhalb von 24 Stunden nachdem die Plattformen von den strittigen Inhalten informiert wurden, zu löschen. Sofern die Sachlage nicht ganz eindeutig ist, beträgt die Frist bis zur Löschung sieben Tage. Die Entscheidung über diese Fälle soll ein neu zu schaffendes Gremium treffen, das aus Vertretern der Internet-Unternehmen und unabhängigen Experten bestehe, wie die Deutsche Welle erklärt.
Facebook & Co. müssen aber erst auf Hinweise von Nutzern oder Behörden aktiv werden und müssen nicht proaktiv nach den Verstößen suchen. Die Internet-Plattformen müssen den Nutzern geeignete Möglichkeiten zur Verfügung stellen, um strittige Inhalte melden zu können.
Sofern die betroffene Internet-Plattform der Löschpflicht nicht nachkommt, droht ein Bußgeld von zunächst 5 Millionen Euro und bei wiederholten Verstößen von bis zu 50 Millionen Euro.
Der heutigen Abstimmung – die etwas im Schatten der ebenfalls heute stattgefundenen Abstimmung über die „Ehe für alle“ stand – ging eine lange Diskussion voran. Kritiker befürchten, dass das neue Gesetz die Meinungsfreiheit im Internet gefährden könnte. Da die Betreiber der Online-Plattformen die Entscheidung über die Löschung selbst treffen müssen und deshalb im Zweifelsfall eher zu mehr als zu weniger Löschungen tendieren, um Strafen zu entgehen.