Wenn Sie mit Ihrer Webadresse (=Domain) von einem Provider zu einem anderen Provider umziehen möchten, dann ist das jederzeit möglich. Sie müssen aber darauf achten, dass Ihnen beim Wechseln niemand Ihre Adresse wegschnappt. Während Sie bis vor ein paar Jahren eine weniger interessante Webadresse einfach bei Ihrem alten Provider kündigen konnten und anschließend bei einem anderen Provider die selbe Adresse neu beantragen, geht das heute kaum noch. Der Grund sind Domain-Händler, die fast jede frei werdende Webadresse registrieren, um sie anschließend zum Kauf anzubieten. Teilweise verlangen sie dafür astronomische Summen, die sich nur mühsam herunter handlen lassen.
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Ein Beispiel: Die Webadresse www.arne-arnold.de sollte zu einem anderen Provider umziehen, da dieser sowohl günstigere Optionen als auch eine bessere Bedienerführung für die Domainverwaltung bot. Ein vorangegangener Umzug im Jahr 2005 lief problemlos über eine Kündigung beim Provider A und eine Neubeantragung beim Provider B, mit Kosten von 10 Euro Anmeldegebühr für die Denic (die Registrierungsstelle für DE-Domains). Der Umzug im Jahr 2016 gestaltete sich schwieriger: Nach der Kündigung beim Provider wurde die Webadresse zwar als „frei“ beim neuen Provider angezeigt, sie ließ sich aber nicht registrieren. Der Grund: Es gibt eine 30tägige Karenzzeit, auch Redemption Grace Period (RGP) genannt, in der die Domain nicht neu registriert werden darf. Ausgenommen ist nur der vorherige Domain-Inhaber oder eine von ihm bestimmte Person. Um sich aber selber als vorheriger Inhaber auszuweisen, hätte der Inhaber ein paar Formulare ausfüllen müssen, was ihm zu anstrengend war. Er wollte lieber das Ende der 30 tägigen Karenzzeit abwarten. Doch am Morgen des 31. Tages war die Domain arne-arnold.de bereits auf jemand anderes registriert und zwar nicht auf einen der drei oder vier Namensvetter, sondern auf einen Domain-Händler. Dieser bot die Adresse dann für rund 8000 Euro zum Kauf an.
Richtig mit der Webadresse umziehen: Wenn Sie mit einer Webadresse umziehen möchten, dann sollten Sie bereits bei der Kündigung bei Ihrem Provider, also jene Firma, die bisher den Speicherplatz für Ihre Website bietet, einen Authorization-Code (kurz: Auth-Code) beantragen. Diesen Code senden Sie Ihrem neuen Provider. Sollten Sie bei diesem bereits ein Konto haben, versendet unter Umständen Ihr alter Provider den Code direkt an den neuen Dienstleister. So haben sie die besten Chanchen, das der Umzug auf den neuen Speicherplatz ohne große Unterbrechung abläuft.

Mittlerweile bieten die meisten Provider ausführliche Infos zu einem Domainumzug. Bei 1und1 finden Sie gute Infos dazu, auch bei Strato gibt’s ausführliche Tipps zum Domainumzug. Anbieterunabhängig bietet die Denic gute Infos zum Domainumzug und zum technischen Hintergrund des Auth-Codes . Sollten Sie für eine Domain bei der Kündigung noch keinen Auth-Code beantragt haben, rutscht Ihre Webadresse in die Karenzzeit .
Kosten für den alten Provider: Ihr alter Provider, darf eine Kündigung Ihrer Webadresse nicht verhindern oder verzögern. Falls Sie allerdings noch einen laufenden Vertrag bei Ihrem Provider haben, dann müssen Sie die Kosten dafür bis zum Ende der Laufzeit bezahlen. Unter Umständen bezahlen Sie dann für Speicherplatz und Traffic auf seinem Server, obwohl Sie dort gar keine Webadresse mehr liegen haben.